Gabionen
Gabionen bestehen aus Drahtgitterkörben gefüllt mit Gestein definierter Größe. Die einzelnen Gabionen werden durch Stapeln und Verbinden zu einer Gabionenkonstruktion zusammengesetzt und können der Abfangung und Sicherung von Geländesprüngen dienen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Bemessung und Ausführung von Gabionenkonstruktionen ist technisch nicht geregelt. In bauaufsichtlich relevanten Einsatzbereichen erteilt das DIBt ggf. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Gabione in Verbindung mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung für die Gabionenkonstruktion. Für die Drahtgitterkörbe und ggf. zugehöriges Füllmaterial können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführte Gabionenkonstruktion den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entspricht.
Für den Einsatz von Gabionenkonstruktionen zur Abfangung von Geländesprüngen ≤ 1 m ist keine Bauartgenehmigung oder allgemein bauaufsichtliche Zulassung erforderlich.
Der Einsatz zur Abfangung von Geländesprüngen im öffentlichen Straßenraum bzw. auf Bahnstrecken sowie der Einsatz als Lärmschutzwand unterliegt den Regelungen und Anforderungen der jeweiligen Rechtsbereiche. Bitte wenden Sie sich an die hierfür zuständigen Stellen (Bundeanstalt für Straßenwesen, Eisenbahnbundesamt).
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Ösengabionen "Quicky Forte 2000" für Gabionenkonstruktionen als Schwergewichtsmauer | HOY Geokunststoffe GmbH Zum Wiesengrund 1-5 01723 Kesselsdorf | Z-20.12-201 |
Z:
09.05.2023 G: 04.05.2028 |