Bauprodukte Detail

Instandsetzungsmörtel und -betone

Instandsetzungsmörtel (RM) und Instandsetzungsbeton (RC) bestehen aus zementgebundenem Mörtel oder Beton mit oder ohne Kunststoffmodifizierung sowie ggf. zugehöriger Haftbrücke und Ausgleichs- bzw. Kratzspachtel. Die Betonersatzsysteme werden im Hand- oder Betonierverfahren appliziert. Die Abkürzungen RM und RC stehen dabei für "repair mortar" und "repair concrete".

Spritzmörtel (SRM) und Spritzbeton (SRC) bestehen aus zementgebundenem Mörtel oder Beton mit oder ohne Kunststoffmodifizierung, die im Spritzverfahren appliziert werden. Die Abkürzungen SRM und SRC stehen für "sprayable repair mortar" und "sprayable repair concrete".

Betonersatzsysteme RM/RC und SRM/SRC werden für die Instandsetzung von Betonbauteilen verwendet. Beispiele sind das Ausfüllen örtlich begrenzter Fehlstellen zur Wiederherstelluvng der ursprünglichen Bauteiloberfläche (Reprofilierung) oder der großflächige Einsatz, z.B. zur Vergrößerung der Betondeckung der Bewehrung, zur Herstellung eines Oberflächenprofils oder zur Verstärkung des Betonquerschnitts.

Es wird unterschieden zwischen Betonersatzsystemen RM/RC, die lediglich bei waagerechter oder schwach geneigter Oberseite der Auftragsfläche bei nicht dynamischer Beanspruchung verwendet werden können (Anwendungsfall I) und Betonersatzsystemen, die bei beliebiger Lage der Auftragsfläche bei dynamischer (z. B. Kappen, Brückenuntersichten) oder nicht dynamischer (z.  B. Stützwände, Widerlager) Beanspruchung eingesetzt werden können (Anwendungsfall II).

Spritzmörtel/-beton eignet sich nicht als Betonersatz auf waagerechten schwach geneigten Flächen, die von oben gespritzt werden müssen (z.B. Oberseiten von Fahrbahnplatten bei Brücken). Bei der maschinellen Applikation wird zwischen Trocken- und Nassspritzverfahren unterschieden.

Entsprechend den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für die Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (ZTV-W LB 219) werden die instand zu setzenden Bauteile oder Abschnitte aufgrund ihrer zum Zeitpunkt der Instandsetzung vorhandenen Eigenschaften in Altbetonklassen eingeordnet. Betonersatzsysteme RM/RC und Spritzmörtel/-beton SRM/SRC werden entsprechend den vorliegenden Eigenschaften den Altbetonklassen zugeordnet:

  • RM-A4, RM-A5, RC-A4, RC-A5 bzw.
  • SRM-A2, SRM-A3, SRM-A4, SRM-A5, SRC-A2, SRC-A3, SRC-A4, SRC-A5

Polymerbeton (PRC) besteht aus kunststoffgebundenem Beton mit ggf. zugehöriger Haftbrücke, welche im Handverfahren appliziert wird. Die Abkürzung steht für "polymer repair concrete".

Polymerbeton wird für die Instandsetzung von Betonbauteilen verwendet.
Beispiele sind das Ausfüllen örtlich begrenzter Fehlstellen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Bauteiloberfläche (Reprofilierung).

Nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) erfolgt keine Einordnung der instand zu setzenden Bauteile oder Abschnitte aufgrund ihrer zum Zeitpunkt der Instandsetzung vorhandenen Eigenschaften in Altbetonklassen. Polymerbeton kann entsprechend den vorliegenden Eigenschaften generell der Altbetonklasse A4 zugeordnet werden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erstellt für den Verkehrswegebau Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen bei Verwendung von Instandsetzungsmörteln und -betonen. Die Gutachten bieten eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Angaben, die nicht über die Leistungserklärung ausgewiesen werden können.

Neben einem Gutachten könnten auch ETA ausgestellt werden. Bisher gibt es für Instandsetzungsmörtel und -betone aber noch keine entsprechenden EAD.

Nach ZTV-ING und ZTV-W LB 219 dienen die Gutachten als prüffähige Bescheinigungen und werden als gleichwertige Alternative zu projektspezifischen Nachweisen anerkannt, wenn sie der Leistungsbeschreibung vollumfänglich genügen. Zur Unterstützung der Leistungsbeschreibung sowie der Baudurchführung sind die "Hinweise zu den ZTV-ING – Teil 3 – Abschnitt 4" sowie die "BAWEmpfehlung – Instandsetzungsprodukte – Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren" zu beachten.

ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung Bundesfernstraßen (Hrsg.):
"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten – Teil 3 Massivbau – Abschnitt 4 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", Oktober 2017"

Hinweise zu den ZTV-ING – Teil 3 – Abschnitt 4
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung Bundesfernstraßen (Hrsg.):
"Hinweise zu den ZTV-ING – Teil 3 Massivbau – Abschnitt 4 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", April 2019"

ZTV-W LB 219
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt (Hrsg.):
"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau – für die Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219)", Juni 2017

BAWEmpfehlung – Instandsetzungsprodukte
Bundesanstalt für Wasserbau (Hrsg.):
BAWEmpfehlung "Instandsetzungsprodukte – Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren", Mai 2019

pdf-Datei Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung): Teil 1 – Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung (86 Seiten ) Stand: Mai 2020 pdf-Datei Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung): Teil 2 – Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und Regelungen für deren Verwendung (72 Seiten ) Stand: Mai 2020

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Freiwilliges Gutachten

Bei lückenhaften harmonisierten Normen können Sie auf freiwilliger Basis Angaben zu Produktleistungen machen, die von der betreffenden Norm nicht erfasst sind. Das DIBt bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Leistungsangaben in Form freiwilliger Gutachten.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Metall Polymer "MM1018P" und "MM1018FL" DIAMANT Polymer GmbH Marie-Bernays-Ring 3a 41199 Mönchengladbach Z-3.82-2042 Z: 28.11.2022
G: 15.01.2028