Leckanzeiger für doppelwandige Behälter oder doppelwandige Rohre

Ein Leckanzeiger dient zur Überwachung der Dichtigkeit sowohl der primären als auch der sekundären Wandung eines im wasserrechtlichen Sinn doppelwandigen Behälters oder Rohrs. Hierzu wird die Abweichung von einem zuvor auf den Überwachungsraum aufgegebenen Druck (Unter- oder Überdruck) festgestellt. Bei Verlassen des vorgegebenen Toleranzrahmens wird ein Signal ausgelöst. Statt mit Luft/Gas kann der Überwachungsraum auch mit einer Flüssigkeitsfüllung überwacht werden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für Leckanzeiger, die nicht in den Anwendungsbereich des harmonisierten Teils der Norm DIN EN 13160 fallen, gelten die einschlägigen Landesvorschriften Technische Baubestimmungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) lfd. Nr. C 2.15.24 und C 2.15.25.

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Leckanzeiger, die von diesen Technischen Baubestimmungen abweichen, i.d.R. in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung für die Anwendung.

Durch die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen für diese Produkte und Bauarten wird die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Leckanzeiger mit der Bezeichnung "KÜR 5" ohne Unterdruckerzeuger für die Überwachungsräume doppelwandiger Behälter

    Krampitz Tanksystem GmbH

    Dannenberger Straße 15

    21368 Dahlenburg

    Z-65.22-158 Z: 02.07.2020
    G: 02.07.2025
    Leckanzeiger mit der Bezeichnung "RW 1", "RW 2", "RW 3", "RW 4", "RW 5", "RW 6" ohne Unterdruckerzeuger für Überwachungsräume doppelwandiger Behälter

    Rietbergwerke GmbH & Co. KG

    Bahnhofstraße 55

    33397 Rietberg

    Z-65.22-262 Z: 30.10.2020
    G: 30.10.2025
    Leckanzeiger nach dem Unterdrucksystem ohne integrierten Unterdruckerzeuger, Typ "VLM 150-375"

    SGB GmbH

    Hofstraße 10

    57076 Siegen

    Z-65.22-418 Z: 22.02.2019
    G: 22.02.2024
    Leckanzeiger auf Unterdruckbasis ohne eigenen Unterdruckerzeuger für Überwachungsräume doppelwandiger Behälter, Typ MLB I und Typ MLB II

    MLB Lager- und Behältertechnik GmbH

    Im Hanloh 2

    59368 Werne-Horst

    Z-65.22-493 Z: 10.12.2021
    G: 08.01.2027
    Unterdruckleckanzeiger ohne eigenen Unterdruckerzeuger für Überwachungsräume doppelwandiger Behälter, Typ MLB II

    MLB Lager- und Behältertechnik GmbH

    Im Hanloh 2

    59368 Werne-Horst

    Z-65.22-523 Z: 12.06.2018
    G: 10.07.2023
    Leckanzeiger nach dem Flüssigkeitssystem der Typen LAS 24 (E, EK), LAS 39 (E, EK), LAS 72 (E) und LAS 230

    Afriso-Euro-Index GmbH

    Lindenstraße 20

    74363 Güglingen

    Z-65.24-381 Z: 08.07.2019
    G: 02.08.2024

Holger Eggert
Referatsleitung – Behälter, Rohre und Sicherheitseinrichtungen für wassergefährdende Stoffe

Tel.: +49 30 78730-324
E-Mail: hee(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung