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Leckanzeiger für doppelwandige Behälter oder doppelwandige Rohre

Ein Leckanzeiger dient zur Überwachung der Dichtigkeit sowohl der primären als auch der sekundären Wandung eines im wasserrechtlichen Sinn doppelwandigen Behälters oder Rohrs. Hierzu wird die Abweichung von einem zuvor auf den Überwachungsraum aufgegebenen Druck (Unter- oder Überdruck) festgestellt. Bei Verlassen des vorgegebenen Toleranzrahmens wird ein Signal ausgelöst. Statt mit Luft/Gas kann der Überwachungsraum auch mit einer Flüssigkeitsfüllung überwacht werden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für Leckanzeiger, die nicht in den Anwendungsbereich des harmonisierten Teils der Norm DIN EN 13160 fallen, gelten die einschlägigen Landesvorschriften Technische Baubestimmungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) lfd. Nr. C 2.15.24 und C 2.15.25.

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Leckanzeiger, die von diesen Technischen Baubestimmungen abweichen, i.d.R. in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung für die Anwendung.

Durch die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen für diese Produkte und Bauarten wird die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Leckanzeiger mit der Bezeichnung "KÜR 5" ohne Unterdruckerzeuger für die Überwachungsräume doppelwandiger Behälter Krampitz Tanksystem GmbH Dannenberger Straße 15 21368 Dahlenburg Z-65.22-158 Z: 02.07.2020
G: 02.07.2025
Leckanzeiger mit der Bezeichnung "RW 1", "RW 2", "RW 3", "RW 4", "RW 5", "RW 6" ohne Unterdruckerzeuger für Überwachungsräume doppelwandiger Behälter Rietbergwerke GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 55 33397 Rietberg Z-65.22-262 Z: 30.10.2020
G: 30.10.2025
Leckanzeiger nach dem Unterdrucksystem ohne integrierten Unterdruckerzeuger, Typ "VLM 150-375" SGB GmbH Hofstraße 10 57076 Siegen Z-65.22-418 Z: 23.01.2024
G: 23.02.2029
Leckanzeiger auf Unterdruckbasis ohne eigenen Unterdruckerzeuger für Überwachungsräume doppelwandiger Behälter, Typ MLB I und Typ MLB II MLB Lager- und Behältertechnik GmbH Im Hanloh 2 59368 Werne-Horst Z-65.22-493 Z: 10.12.2021
G: 08.01.2027
Leckanzeiger nach dem Flüssigkeitssystem der Typen LAS 24 (E, EK), LAS 72 (E) und LAS 230 Afriso-Euro-Index GmbH Lindenstraße 20 74363 Güglingen Z-65.24-381 Z: 16.07.2024
G: 03.08.2029