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Nichtmetallische Bewehrung

Nichtmetallische Bewehrungsstäbe bestehen z.B. aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Sie besitzen eine Profilierung, die den Verbund zum Beton gewährleistet. Bewehrungen aus glasfaserverstärktem Kunststoff sind korrosionsbeständiger als Betonstahl, nicht magnetisierbar und leiten nicht den elektrischen Strom. Weitere Vorteile der Verwendung von nichtmetallischer Bewehrung sind das geringere Gewicht der Bewehrung und die geringere erforderliche Betondeckung.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für nichtmetallische Bewehrung erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, da keine Technischen Baubestimmungen und auch keine anerkannten Regeln der Technik vorliegen.

Auf Wunsch können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Zudem erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung von nichtmetallischer Bewehrung, da diese nicht abschließend technisch geregelt sind.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Bewehrungsstab Schöck ComBAR aus glasfaserverstärktem Kunststoff, Nenndurchmesser: 8, 12, 16, 20, 25 und 32 mm Schöck Bauteile GmbH Schöckstraße 1 76534 Baden-Baden Z-1.6-238 Z: 08.07.2019
V: 19.12.2023
G: 02.01.2029
Carbon-Bewehrungsgitter solidian GRID zur Bewehrung von Betonbauteilen mit nichtmetallischer Bewehrung solidian GmbH Sigmaringer Straße 150 72458 Albstadt Z-1.6-308 Z: 09.12.2024
G: 09.12.2029