Bauprodukte Detail
Nichtmetallische Bewehrung
Nichtmetallische Bewehrungsstäbe bestehen z.B. aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Sie besitzen eine Profilierung, die den Verbund zum Beton gewährleistet. Bewehrungen aus glasfaserverstärktem Kunststoff sind korrosionsbeständiger als Betonstahl, nicht magnetisierbar und leiten nicht den elektrischen Strom. Weitere Vorteile der Verwendung von nichtmetallischer Bewehrung sind das geringere Gewicht der Bewehrung und die geringere erforderliche Betondeckung.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für nichtmetallische Bewehrung erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, da keine Technischen Baubestimmungen und auch keine anerkannten Regeln der Technik vorliegen.
Auf Wunsch können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Zudem erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung von nichtmetallischer Bewehrung, da diese nicht abschließend technisch geregelt sind.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
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Bewehrungsstab Schöck ComBAR aus glasfaserverstärktem Kunststoff, Nenndurchmesser: 8, 12, 16, 20, 25 und 32 mm | Schöck Bauteile GmbH Schöckstraße 1 76534 Baden-Baden | Z-1.6-238 |
Z:
08.07.2019 V: 19.12.2023 G: 02.01.2029 |