Bauprodukte Detail

Nichtmetallische Bewehrung

Nichtmetallische Bewehrungsstäbe bestehen z.B. aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Sie besitzen eine Profilierung, die den Verbund zum Beton gewährleistet. Bewehrungen aus glasfaserverstärktem Kunststoff sind korrosionsbeständiger als Betonstahl, nicht magnetisierbar und leiten nicht den elektrischen Strom. Weitere Vorteile der Verwendung von nichtmetallischer Bewehrung sind das geringere Gewicht der Bewehrung und die geringere erforderliche Betondeckung.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für nichtmetallische Bewehrung erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, da keine Technischen Baubestimmungen und auch keine anerkannten Regeln der Technik vorliegen.

Auf Wunsch können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Zudem erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung von nichtmetallischer Bewehrung, da diese nicht abschließend technisch geregelt sind.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Bewehrungsstab Schöck ComBAR aus glasfaserverstärktem Kunststoff, Nenndurchmesser: 8, 12, 16, 20, 25 und 32 mm Schöck Bauteile GmbH Schöckstraße 1 76534 Baden-Baden Z-1.6-238 Z: 08.07.2019
V: 19.12.2023
G: 02.01.2029