Nichtrostende Stähle
Die Bauprodukte in diesem Bereich sind Bauteile und Verbindungsmittel aus nichtrostenden Stählen. Die zugehörigen Bauarten sind bauliche Anlagen oder deren Teile, die aus diesen Bauteilen und/oder Verbindungsmitteln zusammengesetzt werden.
Nichtrostende Stähle sind per Definition (EN 10020) Stähle mit einem Massenanteil von mindestens 10,5 % Chrom (Cr) und höchstens 1,2 % Kohlenstoff (C). Ab dem genannten Chromanteil sind die Stähle in der Lage, an der Oberfläche eine durchgehende Chromoxidschicht zu bilden. Da diese auch bei Feuchtigkeit mit den korrosiven Bestandteilen der Atmosphäre kaum noch chemisch reagiert (Passivierung), stellt die Oxidschicht eine Art "natürliche" Schutzschicht dar. Mit steigendem Cr-Gehalt sowie bei zusätzlicher Wirkung weiterer Legierungselemente wie Molybdän (Mo) oder Stickstoff (N) wird die Oxidschicht dichter und stabiler, wodurch der Stahl eine bessere Beständigkeit gegen atmosphärische Korrosion und häufig auch gegen Säuren im Allgemeinen entwickelt.
In die Gruppe der nichtrostenden Stähle fallen auch warmfeste und hitzebeständige Stähle, welche die o.g. Definition erfüllen.
Bei der Einteilung von Stählen nach EN 10020 werden die nichtrostenden Stähle im Übrigen nicht der Güteklasse "Edelstähle" zugeordnet, sondern bilden eine eigene Klasse.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Norm EN 10088-1 enthält ein nach Gruppen geordnetes Verzeichnis aller bis zu deren Ausgabedatum registrierten nichtrostenden Stähle.
Mit den Teilen 4 und 5 der Normenreihe EN 10088 sind zwei harmonisierte Normen mit technischen Lieferbedingungen für nichtrostende Stähle für das Bauwesen (Vorprodukte für Bauteile) verfügbar.
Für die aus den nichtrostenden Stählen (Vorprodukte) hergestellten Bauteile (Bauprodukte) erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), sofern das hergestellte Produkt
- nicht von einer harmonisierten Produktnorm (z.B. EN 1090-1) erfasst ist,
- von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweicht oder
- es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Produkt gibt.
Für Produkte, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Für Bauarten mit nichtrostenden Metallbauteilen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn deren Planung, Bemessung und Ausführung nicht abschließend technisch geregelt ist, wie z.B. bestimmte Bemessungen im Zusammenhang mit kaltverfestigten nichtrostenden Stählen.
Beachten Sie hierzu die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Geschweißte Verbindungen an Bauteilen aus nichtrostenden Stählen dürfen nur von Herstellbetrieben mit nachgewiesener Eignung hergestellt werden (z.B. nach EN 1090-1 zertifizierte Betriebe).
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Erzeugnisse, Bauteile und Verbindungselemente aus nichtrostenden Stählen | Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Sohnstraße 65 40237 Düsseldorf | Z-30.3-6 |
Z:
20.04.2022 G: 01.05.2027 |
| Myrtha Pools Systemelemente aus den nichtrostenden Stählen 1.4509 und 1.4613 für Schwimmbeckenkonstruktionen | A&T Europe S.p.A Via Solferino 27 46043 CASTIGLIONE DELLE STIVIERE (MN) ITALIEN | Z-30.3-77 |
Z:
14.07.2021 G: 14.07.2026 |
| Flacherzeugnisse aus der nichtrostenden Stahlsorte LD 24 | Sverdrup Steel AS Strandsvingen 2 4032 STAVANGER NORWEGEN | Z-30.3-79 |
Z:
17.04.2024 G: 17.04.2029 |