Pfahlkupplungen
Pfahlkupplungen werden genutzt, um Teilstücke von Fertigteilpfählen für die Gründung miteinander zu verbinden, wenn die benötigte Länge der Pfähle die maximalen Lieferlängen überschreitet.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Pfahlkupplungen sind in der Regel bereits zusammen mit Stahlbetonfertigpfählen gemäß DIN EN 12794 oder zusammen mit anderen Pfählen durch die entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Europäischen Technischen Bewertungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen geregelt.
Für das Einzelprodukt „Pfahlkupplung“ kann das DIBt ggf. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilen. Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Technischen Baubestimmungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
|---|---|---|---|
| Pfahlkupplungen für Stahlbetonrammpfähle System "CPG" | Centrum Pæle A/S Grønlandsvej 96 7100 Vejle DÄNEMARK | ETA-17/0714 |
12.07.2018 |