Bauprodukte Detail

Pfahlkupplungen

Pfahlkupplungen werden genutzt, um Teilstücke von Fertigteilpfählen für die Gründung miteinander zu verbinden, wenn die benötigte Länge der Pfähle die maximalen Lieferlängen überschreitet.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Pfahlkupplungen sind in der Regel bereits zusammen mit Stahlbetonfertigpfählen gemäß DIN EN 12794 oder zusammen mit anderen Pfählen durch die entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Europäischen Technischen Bewertungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen geregelt.

Für das Einzelprodukt „Pfahlkupplung“ kann das DIBt ggf. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilen. Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Technischen Baubestimmungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.

EAD 200014-01-0103 Pile Joints and Rock shoes for concrete piles (15 Seiten ) Stand: Juni 2018; OJEU 2018/C 370/05; Pfahlverbindungen und Pfahlschuhe für Betonpfähle; EOTA

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
Pfahlkupplungen für Stahlbetonrammpfähle System "CPG" Centrum Pæle A/S Grønlandsvej 96 7100 Vejle DÄNEMARK ETA-17/0714 12.07.2018