Pfahlkupplungen
Pfahlkupplungen werden genutzt, um Teilstücke von Fertigteilpfählen für die Gründung miteinander zu verbinden, wenn die benötigte Länge der Pfähle die maximalen Lieferlängen überschreitet.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Pfahlkupplungen sind in der Regel bereits zusammen mit Stahlbetonfertigpfählen gemäß DIN EN 12794 oder zusammen mit anderen Pfählen durch die entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Europäischen Technischen Bewertungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen geregelt.
Für das Einzelprodukt „Pfahlkupplung“ kann das DIBt ggf. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilen. Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Technischen Baubestimmungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.
Technische Regeln
Stand: Juni 2018; OJEU 2018/C 370/05; Pfahlverbindungen und Pfahlschuhe für Betonpfähle; EOTA
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. Musterbauordnung 2016 §§ 16a Abs.2 und 18 Abs. 2 und 4). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben:
- Name und Adresse des Antragstellers
- Beschreibung des Zulassungs- bzw. Regelungsgegenstands und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs
- Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung)
Tipp 1: Nutzen Sie unsere Antragsmuster (siehe unten). Sie berücksichtigen alle relevanten Daten.
Tipp 2: Achten Sie auf vollständige und korrekte Antragsunterlagen! Das erleichtert die Bearbeitung und beschleunigt das Verfahren.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeiner Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Das Antragsformular leitet den Antragsvorgang ein, im Rahmen dessen erstens zu prüfen ist, ob die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung möglich ist und - wenn ja - ob ein zutreffendes Europäisches Bewertungsdokument vorliegt, und zweitens ggf. die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt wird, die zur Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments ggf. erforderlich sind.
Die Vorschriften der EU-Bauproduktenverordnung allein reichen nicht aus, um ein Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung durchführen zu können. Die Verordnung sieht in Art. 26 Abs. 3 vor, dass im Rahmen eines Durchführungsrechtsakts das Format der Europäischen Technischen Bewertung von der Kommission festgelegt wird. Mit "Format" ist hier vor allem das Konzept der Bewertung gemeint, das sich in einer allgemeinen Festlegung der Inhalte eines solchen Dokuments niederschlägt. Die Kommision hat daher die Durchführungsverordnung 1062/2013 erlassen.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
- ETA
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am Pfahlkupplungen für Stahlbetonrammpfähle System "CPG" Centrum Pæle A/S
Grønlandsvej 96
7100 Vejle
DÄNEMARK
ETA-17/0714 12.07.2018