Pfahlkupplungen
Pfahlkupplungen werden genutzt, um Teilstücke von Fertigteilpfählen für die Gründung miteinander zu verbinden, wenn die benötigte Länge der Pfähle die maximalen Lieferlängen überschreitet.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Pfahlkupplungen sind in der Regel bereits zusammen mit Stahlbetonfertigpfählen gemäß DIN EN 12794 oder zusammen mit anderen Pfählen durch die entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Europäischen Technischen Bewertungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen geregelt.
Für das Einzelprodukt „Pfahlkupplung“ kann das DIBt ggf. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilen. Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Technischen Baubestimmungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.
Technische Regeln
Stand: Juni 2018; OJEU 2018/C 370/05; Pfahlverbindungen und Pfahlschuhe für Betonpfähle; EOTA
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: 16. Juni 2022
- ETA
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am Pfahlkupplungen für Stahlbetonrammpfähle System "CPG" Centrum Pæle A/S
Grønlandsvej 96
7100 Vejle
DÄNEMARK
ETA-17/0714 12.07.2018