Bauprodukte Detail
Reaktionsharze zur Herstellung von Rohren, Behältern und Auffangvorrichtungen aus Kunststoff (GFK)
Reaktionsharze (Vinylesterharz, Epoxidharz, Polyesterharz) sind im ausgehärteten Zustand duroplastische Kunststoffe und werden vielfältig in Bauprodukten eingesetzt. Aus ihnen werden zusammen mit Verstärkungsstoffen (z.B. Glasfasern) Laminate gebildet, die u.a. zur Herstellung von Schüttgutsilos, abflusslosen Sammelgruben und Rohren, Behältern und Auffangvorrichtungen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen eingesetzt werden. Diese Laminate zeichnen sich durch hohe Festigkeit und chemische Beständigkeit sowie ihr geringes Gewicht aus.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Reaktionsharze zur Herstellung von Kunststoffrohren und -behältern.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten ) Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: Januar 2018
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017