Bauprodukte Detail

Reaktionsharze zur Herstellung von Rohren, Behältern und Auffangvorrichtungen aus Kunststoff (GFK)

Reaktionsharze (Vinylesterharz, Epoxidharz, Polyesterharz) sind im ausgehärteten Zustand duroplastische Kunststoffe und werden vielfältig in Bauprodukten eingesetzt. Aus ihnen werden zusammen mit Verstärkungsstoffen (z.B. Glasfasern) Laminate gebildet, die u.a. zur Herstellung von Schüttgutsilos, abflusslosen Sammelgruben und Rohren, Behältern und Auffangvorrichtungen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen eingesetzt werden. Diese Laminate zeichnen sich durch hohe Festigkeit und chemische Beständigkeit sowie ihr geringes Gewicht aus.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Reaktionsharze zur Herstellung von Kunststoffrohren und -behältern.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.