Reaktionsharze zur Herstellung von Rohren, Behältern und Auffangvorrichtungen aus Kunststoff (GFK)
Reaktionsharze (Vinylesterharz, Epoxidharz, Polyesterharz) sind im ausgehärteten Zustand duroplastische Kunststoffe und werden vielfältig in Bauprodukten eingesetzt. Aus ihnen werden zusammen mit Verstärkungsstoffen (z.B. Glasfasern) Laminate gebildet, die u.a. zur Herstellung von Schüttgutsilos, abflusslosen Sammelgruben und Rohren, Behältern und Auffangvorrichtungen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen eingesetzt werden. Diese Laminate zeichnen sich durch hohe Festigkeit und chemische Beständigkeit sowie ihr geringes Gewicht aus.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Reaktionsharze zur Herstellung von Kunststoffrohren und -behältern.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Ungesättigtes Polyesterharz Synthopan 281 | Synthopol Chemie Dr. rer.pol. Koch GmbH & Co. KG Alter Postweg 35 21614 Buxtehude | Z-40.15-332 |
Z:
19.07.2023 G: 03.08.2028 |
| Vinylesterharz DION 9100 | Polynt SpA Via del Pruneto 40 52027 SAN GIOVANNI VALDARNO (AR) ITALIEN | Z-40.15-405 |
Z:
11.10.2023 G: 11.10.2028 |
| Vinylesterharze Gruppe 7A DERAKANE MOMENTUM 411-350 DERAKANE MOMENTUM 411-350 HV DERAKANE 441-400 | INEOS Composites Hispania S.L. Partida Povet 37 12580 BENICARLÓ (CASTELLON) SPANIEN | Z-40.15-560 |
Z:
13.07.2023 G: 26.07.2028 |
| Vinylesterharze Gr. 8 DERAKANE MOMENTUM 470-300 DERAKANE MOMENTUM 470-300 HV | INEOS Composites Hispania S.L. Partida Povet 37 12580 BENICARLÓ (CASTELLON) SPANIEN | Z-40.15-561 |
Z:
13.07.2023 G: 27.07.2028 |