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Sanitärausstattungsgegenstände

Als Sanitärausstattungsgegenstände werden diejenigen Teile der Sanitärinstallation bezeichnet, über die anfallendes Niederschlags-, Schmutz- oder Abwasser der jeweiligen Grundstücksentwässerungsanlage zugeführt wird (z.B. Toilettenbecken, Urinale, Dusch- und Badewannen, Abläufe, etc.).

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt

  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Sanitärausstattungsgegenstände, die nicht von einer harmonisierten Norm oder Europäischen Technischen Bewertung erfasst sind und die wesentlich von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB Teil C 2.12) abweichen.
  • allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung von Sanitärausstattungsgegenständen

Für Sanitäraustattungsgegenstände, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen können ggf. in einem Bescheid (sogenannter Kombi-Bescheid) erteilt werden. Für Sanitärausstattungsgegenstände, die von einer Europäischen Technischen Bewertung erfasst sind, kann für die Anwendung eine allgemeine Bauartgenehmigung in Betracht kommen.

Technische Regeln für Sanitärausstattungsgegenstände sind bekannt gemacht in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

  • Abschnitt B 2.2.6 Grundstücksentwässerungsanlagen
  • Abschnitt C 2.12 Bauprodukte der Grundstücksentwässerung

Bei der Verwendung von Sanitärausstattungsgegenständen sind grundsätzlich folgende technische Regeln zu beachten:

  • DIN EN 12056 (Reihe) – Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
  • DIN 1986-100 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
  • DIN 4102-1 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
  • DIN EN 13501-1 – Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukt

Für Sanitärausstattungsgegenstände und entsprechende Bauarten, die von den bekannt gemachten technischen Regeln wesentlich abweichen, sind Nachweise aufgrund von Prüfplänen zu erbringen, die antragsbezogen vom DIBt erstellt werden.

docx-Datei Stoffdatenblatt (2 Seiten ) Stand: Januar 2020; Word pdf-Datei Stoffdatenblatt (2 Seiten ) Stand: Januar 2020; PDF pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Bauprodukte und deren Verwendung zur Ausführung von Sanierungen von Abwassersammelgruben und Kontrollschächten mit dem Beschichtungsmörtel mit der Bezeichnung "ERGELIT KS 1" ERGELIT TROCKENMÖRTEL UND FEUERFEST GMBH Wolfsweg 10-11 36304 Alsfeld-Schwabenrod Z-53.5-461 Z: 07.12.2023
G: 07.12.2028