Sanitärausstattungsgegenstände
Als Sanitärausstattungsgegenstände werden diejenigen Teile der Sanitärinstallation bezeichnet, über die anfallendes Niederschlags-, Schmutz- oder Abwasser der jeweiligen Grundstücksentwässerungsanlage zugeführt wird (z.B. Toilettenbecken, Urinale, Dusch- und Badewannen, Abläufe, etc.).
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Sanitärausstattungsgegenstände, die nicht von einer harmonisierten Norm oder Europäischen Technischen Bewertung erfasst sind und die wesentlich von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB Teil C 2.12) abweichen.
- allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung von Sanitärausstattungsgegenständen
Für Sanitäraustattungsgegenstände, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen können ggf. in einem Bescheid (sogenannter Kombi-Bescheid) erteilt werden. Für Sanitärausstattungsgegenstände, die von einer Europäischen Technischen Bewertung erfasst sind, kann für die Anwendung eine allgemeine Bauartgenehmigung in Betracht kommen.
Technische Regeln für Sanitärausstattungsgegenstände sind bekannt gemacht in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
- Abschnitt B 2.2.6 Grundstücksentwässerungsanlagen
- Abschnitt C 2.12 Bauprodukte der Grundstücksentwässerung
Bei der Verwendung von Sanitärausstattungsgegenständen sind grundsätzlich folgende technische Regeln zu beachten:
- DIN EN 12056 (Reihe) – Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
- DIN 1986-100 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
- DIN 4102-1 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
- DIN EN 13501-1 – Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukt
Für Sanitärausstattungsgegenstände und entsprechende Bauarten, die von den bekannt gemachten technischen Regeln wesentlich abweichen, sind Nachweise aufgrund von Prüfplänen zu erbringen, die antragsbezogen vom DIBt erstellt werden.
docx-Datei Stoffdatenblatt (2 Seiten ) Stand: Januar 2020; Word pdf-Datei Stoffdatenblatt (2 Seiten ) Stand: Januar 2020; PDFNationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Bauprodukte und deren Verwendung zur Ausführung von Sanierungen von Abwassersammelgruben und Kontrollschächten mit dem Beschichtungsmörtel mit der Bezeichnung "ERGELIT KS 1" | ERGELIT TROCKENMÖRTEL UND FEUERFEST GMBH Wolfsweg 10-11 36304 Alsfeld-Schwabenrod | Z-53.5-461 |
Z:
07.12.2023 G: 07.12.2028 |