Schraubfundamente, Stabanker und ähnliche
Schraubfundamente bezeichnen ein oder mehrere stabförmige Gründungselemente i.d.R. aus Stahl, die je nach Geometrie in den Boden eingeschlagen, eingedrückt oder eingeschraubt werden. Der Lastabtrag erfolgt überwiegend über Mantelreibung. Durch zusätzliche Profilierung der Mantelfläche mittels Gewinde, Ausbildung als Schnecke, dem Anbringen zusätzlicher Teller oder der Anordnung als Stabgruppe kann die Tragwirkung erhöht werden.
Die Bezeichnungen Schraubanker, Schraubpfahl, Bodenanker, Erdanker, Spinnanker werden synonym verwandt und meinen auch Systeme, die aus mehreren Stäben und einer Kopfverbindung zu einem Gründungselement zusammengefasst sind.
Schon auf Grund der sehr unterschiedlichen Einbaulängen zwischen rd. 0,8 und 10 m lassen sich die Gründungselemente zwischen Stabanker, geregelt in DIN EN 13782 "Fliegende Bauten", bis zum einzelnen Schraubpfahl, geregelt als Mikropfahl oder Verdrängungspfahl, einordnen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Planung, Bemessung und Ausführung von Gründungen baulicher Anlagen im Boden mittels Schraubfundamenten folgt grundsätzlich den Technischen Baubestimmungen. Für die äußere Tragfähigkeit sind dies insbesondere DIN EN 1997-1, DIN EN 1997-1/NA, DIN 1054 und DIN EN 14199 in Verbindung mit DIN SPEC 18539 oder DIN EN 12699 in Verbindung DIN SPEC 18538 (siehe MVV TB Lfd. Nr. A 1.2.2). Für die innere Tragfähigkeit sind dies die Normen der Reihe EC 3 (siehe MVV TB Lfd. Nr. A 1.2.4).
Einige Aspekte sind in den Technischen Baubestimmungen nicht abschließend geregelt, wie z.B. der Nachweis der Dauerhaftigkeit von Stahlprodukten im Boden.
Die äußere Tragfähigkeit ist in der Regel objektspezifisch durch Baugrunduntersuchungen, Untersuchungsprüfungen und Probebelastungen zu ermitteln. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Fundamenttypen sind die geregelten Prüfverfahren oft zu aufwendig, konservativ oder nicht vollumfänglich anwendbar.
In bauaufsichtlich relevanten Einsatzbereichen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen ggf. in Kombination mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für die verwendeten Produkte, sofern diese nicht bereits mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind.
Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführte Bauart den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entspricht.
DIN EN 13782:2015-06 Fliegende Bauten – Zelte – Sicherheit
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular: