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Schwimmbecken und Wasserrutschen

Dieser Arbeitsbereich umfasst tragende Kunststoffelemente für Schwimmbecken und Wasserrutschen, insbesondere aus faserverstärkten Kunststoffen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für regelungsbedürftige tragende Kunststoffelemente für Schwimmbecken und Wasserrutschen. Für Bauteile entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Abschnitt D 2.2.6.1 und D 2.2.6.5 ist kein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis (z.B. Zulassung) erforderlich.

Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) – auf Basis eines zu erstellenden Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) – ausgestellt werden.

Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigung für Bauarten mit tragenden Kunststoffelementen für Schwimmbecken und Wasserrutschen, deren Anwendung nicht abschließend technisch geregelt ist. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen werden i.d.R. zusammen in einem Bescheid (sogenannter Kombi-Bescheid) erteilt.

Regelungen über Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen:

MVV TB, Abschnitt D 2.2.6.1

MVV TB, Abschnitt D 2.2.6.5

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.