Schwimmbecken und Wasserrutschen
Dieser Arbeitsbereich umfasst tragende Kunststoffelemente für Schwimmbecken und Wasserrutschen, insbesondere aus faserverstärkten Kunststoffen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für regelungsbedürftige tragende Kunststoffelemente für Schwimmbecken und Wasserrutschen. Für Bauteile entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Abschnitt D 2.2.6.1 und D 2.2.6.5 ist kein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis (z.B. Zulassung) erforderlich.
Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) – auf Basis eines zu erstellenden Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) – ausgestellt werden.
Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigung für Bauarten mit tragenden Kunststoffelementen für Schwimmbecken und Wasserrutschen, deren Anwendung nicht abschließend technisch geregelt ist. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen werden i.d.R. zusammen in einem Bescheid (sogenannter Kombi-Bescheid) erteilt.
Technische Regeln
Regelungen über Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen:
MVV TB, Abschnitt D 2.2.6.1
MVV TB, Abschnitt D 2.2.6.5
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: 16. Juni 2022
- abZ/aBG
Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bisRöhrenwasserrutschen aus glasfaserverstärktem Kunststoff Typ "RR einteilig", "RR zweiteilig", "MT zweiteilig", "RR/MT zweiteilig" AQUARENA Freizeitanlagen GmbH
Karl-Eybl-Gasse 1/3/14
3504 KREMS-STEIN
ÖSTERREICH
Z-10.6-443 Z: 14.12.2020
G: 19.11.2025