Bauprodukte Detail

Schwimmbecken und Wasserrutschen

Dieser Arbeitsbereich umfasst tragende Kunststoffelemente für Schwimmbecken und Wasserrutschen, insbesondere aus faserverstärkten Kunststoffen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für regelungsbedürftige tragende Kunststoffelemente für Schwimmbecken und Wasserrutschen. Für Bauteile entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Abschnitt D 2.2.6.1 und D 2.2.6.5 ist kein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis (z.B. Zulassung) erforderlich.

Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) – auf Basis eines zu erstellenden Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) – ausgestellt werden.

Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigung für Bauarten mit tragenden Kunststoffelementen für Schwimmbecken und Wasserrutschen, deren Anwendung nicht abschließend technisch geregelt ist. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen werden i.d.R. zusammen in einem Bescheid (sogenannter Kombi-Bescheid) erteilt.

Regelungen über Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen:

MVV TB, Abschnitt D 2.2.6.1

MVV TB, Abschnitt D 2.2.6.5

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Röhrenwasserrutschen aus glasfaserverstärktem Kunststoff Typ "RR einteilig", "RR zweiteilig", "MT zweiteilig", "RR/MT zweiteilig" AQUARENA Freizeitanlagen GmbH Karl-Eybl-Gasse 1/3/14 3504 KREMS-STEIN ÖSTERREICH Z-10.6-443 Z: 14.12.2020
G: 19.11.2025