Bauprodukte Detail

Sonderformen der Betonstahlbewehrung

Sonderformen der Betonstahlbewehrung umfassen werkseitig vorgefertigte Elemente aus Betonstahl und Stahl, die als Bewehrung von Stahlbetonbauteilen verwendet werden, z.B. Matten aus Betonstabstahl in eine Richtung, die in der anderen Richtung durch Bandstahl verbunden sind um eine einfachere Verlegung zu erreichen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für Sonderformen der Betonstahlbewehrung erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen.

Auf Wunsch können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Zudem erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung von Sonderformen der Betonstahlbewehrung, die nicht abschließend technisch geregelt sind.

Beachten Sie hierzu die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.