Bauprodukte Detail

Sonstige Spannglieder

Zu den sonstigen Spanngliedern zählen Sonderbauteile zur Verwendung in Spannverfahren, z.B. zur Realisierung innovativer Bauweisen unter Verwendung von Vorspannsystemen, auch in Kombination mit anderen Fertigungs- und Bewehrungsverfahren.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für innovative Spannverfahren, für die es keine Technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen.

Für innovative Bauarten basierend auf Spannverfahren, für die es keine abschließenden technischen Regeln, gibt ist in bauaufsichtlich relevanten Fällen i.d.R. eine Bauartgenehmigung erforderlich. Das DIBt erteilt hier auf Antrag allgemeine Bauartgenehmigungen.

Für Bausätze von Spannverfahren können auch Europäische Technische Bewertungen erteilt werden.

Wir beraten Sie gern.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Vorgespannte Segmentbrücken aus Granit Kusser Granitwerke GmbH Dreiburgenstraße 5 94529 Aicha vorm Wald Z-13.4-150 Z: 01.11.2021
G: 21.12.2026
Direkt befahrene Fahrbahnplatte aus zusammengespannten Fertigteilplatten für Modulbrücken Max Bögl Stiftung & Co. KG Max-Bögl-Straße 1 92369 Sengenthal Z-13.4-161 Z: 06.07.2022
G: 06.07.2027