Sonstige Spannglieder
Zu den sonstigen Spanngliedern zählen Sonderbauteile zur Verwendung in Spannverfahren, z.B. zur Realisierung innovativer Bauweisen unter Verwendung von Vorspannsystemen, auch in Kombination mit anderen Fertigungs- und Bewehrungsverfahren.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für innovative Spannverfahren, für die es keine Technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen.
Für innovative Bauarten basierend auf Spannverfahren, für die es keine abschließenden technischen Regeln, gibt ist in bauaufsichtlich relevanten Fällen i.d.R. eine Bauartgenehmigung erforderlich. Das DIBt erteilt hier auf Antrag allgemeine Bauartgenehmigungen.
Für Bausätze von Spannverfahren können auch Europäische Technische Bewertungen erteilt werden.
Wir beraten Sie gern.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Vorgespannte Segmentbrücken aus Granit | Kusser Granitwerke GmbH Dreiburgenstraße 5 94529 Aicha vorm Wald | Z-13.4-150 |
Z:
01.11.2021 G: 21.12.2026 |
| Direkt befahrene Fahrbahnplatte aus zusammengespannten Fertigteilplatten für Modulbrücken | Max Bögl Stiftung & Co. KG Max-Bögl-Straße 1 92369 Sengenthal | Z-13.4-161 |
Z:
14.01.2025 G: 06.07.2027 |