Bauprodukte Detail

Spannstahldraht

Spannstahldraht kommt in Spannverfahren im Spannbetonbau zum Einsatz.

Spannstahldraht besteht aus Walzdraht, der entweder durch Kaltumformen hergestellt und einer abschließenden thermomechanischen Behandlung unterzogen wird oder durch Vergüten (Wärmebehandlung bestehend aus Härten und anschließendem Anlassen).

Bauaufsichtlicher Rahmen

In diesem Bereich erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für kaltgezogene Spannstahldrähte. Dabei kann die Oberfläche der Drähte glatt, profiliert oder sonderprofiliert sein.

Beachten Sie zudem die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Teil A 1.

Für die Planung, Bemessung und Ausführung von baulichen Anlagen ist die Verwendung des Spannstahldrahts als Zugglied in Spannverfahren ohne Verbund oder im nachträglichen Verbund ist in DIN EN 1992-1-1:2011-01 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 nicht abschließend geregelt. In bauaufsichtlich relevanten Fällen ist im Allgemeinen eine Bauartgenehmigung erforderlich. Das DIBt erteilt hier auf Antrag allgemeine Baugenehmigungen.

Die Verwendung von glattem Spannstahldraht zum Vorspannen von Fertigteilen im Spannbett (sofortiger Verbund) ist nicht zulässig.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.