Bauprodukte Detail

Trägerklemmen

Bei Trägerklemmen handelt es sich um kraftschlüssige Verbindungselemente in Traggerüsten nach EN 12812, die auf Anpressdruck und Reibung basieren. Der Anpressdruck wird durch Schraubenverbindungen aktiviert.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Da Trägerklemmen in temporären Konstruktionen verwendet werden, unterliegen diese Produkte nicht der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011).

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Trägerklemmen sowie allgemeine Bauartgenehmigungen für deren Anwendung bei wesentlichen Abweichungen von den eingeführten Technischen Baubestimmungen vgl. insbesondere MVV TB, Teil A 1.2.8.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
RöRo-Trägerklemme RöRo Traggerüste GmbH & Co. KG Eichenhofer Weg 5 42279 Wuppertal Z-8.34-502 Z: 09.06.2022
G: 03.07.2027
Peiner-Trägerklemme RöRo Traggerüste GmbH & Co. KG Eichenhofer Weg 5 42279 Wuppertal Z-8.34-503 Z: 09.06.2022
G: 03.07.2027
Trägerklemme "TITAN" Friedr. Ischebeck GmbH Loher Straße 31-79 58256 Ennepetal Z-8.34-873 Z: 23.09.2021
G: 03.06.2026