Bauprodukte Detail

Verstärkung und Instandsetzung von Holzbauteilen

Zur Verstärkung, Sanierung und Instandsetzung von Holzbauteilen werden z.B. Reaktionsharzbetone oder Reaktionsharzmörtel ggf. mit textilverstärkten Bewehrungsstäbe eingesetzt.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen für Verfahren zur Verstärkung und Instandsetzung von Holzbauteilen, ggf. in Kombination mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für die verwendeten Produkte (sogenannte Kombi-Bescheide).

Für Bauprodukte zur Verstärkung und Instandsetzung von Holzbauteilen können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Derzeit liegen für diese Produktgruppe noch keine Europäischen Bewertungsdokumente (EAD) als Bewertungsgrundlage vor.

Bei jedem ausgeführten Bauobjekt ist die Ausführung durch eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle nach PÜZ-Verzeichnis Teil V Lfd. Nr. 8 zu kontrollieren.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Polymerverguss zur Verstärkung von Holzbauteilen BENNERT GmbH Meckfelder Straße 2 99102 Klettbach Z-10.7-282 Z: 07.01.2021
G: 17.12.2024