Z-54.2-424
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR® Klasse II
Ausgestellt für:
ACO Tiefbau Vertrieb GmbH
Mittelriedstraße 25
68642 Bürstadt
abZ Neubescheid
gültig vom 22.08.2008 bis 21.08.2013