Detail

Z-54.2-485

Gegenstand: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOMAX Klasse II

Ausgestellt für:
ACO Tiefbau Vertrieb GmbH
Mittelriedstraße 25
68642 Bürstadt

  • abZ Neubescheid

    gültig vom 10.09.2010 bis 09.09.2015