Z-54.2-494
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle PERMA BA-I
Ausgestellt für:
FUCHS Fertigteilwerke GmbH
Wegscheid 1a
92334 Berching
abZ Neubescheid
gültig vom 14.10.2016 bis 10.04.2020
abZ Neubescheid
gültig vom 20.01.2011 bis 20.01.2016