Detail

Z-54.2-544

Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb der Abscheider angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle KLsepa.compact

Ausgestellt für:
KLARO GmbH
Spitzwegstraße 63
95447 Bayreuth

  • abZ Neubescheid

    gültig vom 14.10.2016 bis 10.04.2020