Z-54.3-395
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen und nicht harmonisierte sowie besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung hier: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle G-Klasse economy
Ausgestellt für:
BENE Environmental Technologies GmbH
Hauptstraße 61
77855 Achern
abZ Neubescheid
gültig vom 10.05.2007 bis 09.03.2011