Z-54.3-396
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider Klasse II, einem Abscheider Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem integrierten Schlammfang und einer integrierten oder separaten Probenahmestelle QUINTON
Ausgestellt für:
BENE Environmental Technologies GmbH
Hauptstraße 61
77855 Achern
abZ Neubescheid
gültig vom 14.10.2016 bis 10.04.2020
abZ Neubescheid
gültig vom 22.04.2011 bis 22.04.2016
abZ Neubescheid
gültig vom 29.05.2007 bis 21.04.2011