Z-54.3-439
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Edelstahl bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle Actron SSR E
Ausgestellt für:
BENE Environmental Technologies GmbH
Hauptstraße 61
77855 Achern
abZ Neubescheid
gültig vom 15.09.2008 bis 14.09.2013