Detail

Z-54.3-472

Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem integrierten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle COSMO SBK

Ausgestellt für:
RHEBAU Rheinische
Beton- und Bauindustrie GmbH
Düsseldorfer Straße 118
41541 Dormagen

  • abZ Neubescheid

    gültig vom 18.02.2010 bis 31.08.2012