Z-54.3-484
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle GEO SK plus
Ausgestellt für:
RHEBAU Rheinische
Beton- und Bauindustrie GmbH
Düsseldorfer Straße 118
41541 Dormagen
abZ Neubescheid
gültig vom 23.05.2010 bis 22.05.2015