Z-54.3-497
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider Klasse II, einem Abscheider Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem integrierten Schlammfang und mit einer integrierten oder separaten Probenahmestelle SECURON-R
Ausgestellt für:
BENE Environmental Technologies GmbH
Hauptstraße 61
77855 Achern
abZ Neubescheid
gültig vom 02.05.2011 bis 02.05.2016