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Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren
EADs, die unter der Bauproduktenverordnung 2011 bekanntgemacht wurden, können regulär bis 9. Januar 2031 zur Ausstellung von ETAs verwendet werden. Informationen über den Bekanntmachungsstand können Sie [...] festgelegten Übergangsfristen ( s. Frage 2 und Frage 3 ). Danach können EADs längstens bis zum 9. Januar 2031 zur Ausstellung von ETAs genutzt werden. Entsprechende ETAs können längstens bis 9. Januar 2036 zur -
Europäische Kommission äußert sich zum "neuen" ETA-Verfahren
14.11.2024
Amtsblatt der EU bekanntgemachte EADs genießen "Bestandsschutz". Sie dürfen regulär noch bis 9. Januar 2031 (5 Jahre nach Anwendbarkeit der novellierten Verordnung) weiter genutzt werden. Darauf basierende -
Bauforschungsberichte
von Wänden aus selbsttragenden Sandwichelementen. Abschlussbericht Förderkennzeichen: P 52-5-4.204-2031/18, Projektlaufzeit: 02/2017 - 06/2020, enthält 15 Anlagen (365 S.) Ummenhofer, Thomas(Projektleiter);
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