Referat P 6 – Marktüberwachung
Unsere Arbeitsgebiete
Die Marktüberwachung stellt sicher, dass harmonisierte Bauprodukte, die im Binnenmarkt in Verkehr gebracht wurden und frei gehandelt werden,
- die geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften (Bauproduktenverordnung, BauPVO) erfüllen,
- mit Leistungserklärung bzw. Leistungs- und Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung sowie Begleitunterlagen gemäß BauPVO ausgestattet sind und
- mit ihnen kein (ernstes) Risiko verbunden ist.
Die Marktüberwachung kontrolliert nicht die Verwendung von harmonisierten Bauprodukten.
Das DIBt ist gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten nach Rechtsakten der Europäischen Union. Zu den Aufgaben der gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde gehören insbesondere:
- einheitliche Prüfung und Bewertung von Bauprodukten in technischer Hinsicht, Vergabe von Gutachten und Prüfungsaufträgen
- Führung von Marktüberwachungsverfahren nach Abgabe durch die Marktüberwachungsbehörde des Landes an das DIBt, Einleitung von Maßnahmen
- fachliche Beratung der Marktüberwachungsbehörden und Koordinierung (u.a. bei der Erstellung der Marktüberwachungsstrategie und der Durchführungsfestlegungen, von Zollrisikoprofilen und Evaluierungsberichten; Umsetzung von Fortbildungsmaßnahmen)
- Meldung von Bauprodukten mit „ernstem Risiko“ über das EU-Schnellinformationssystem Safety Gate
- Vertretung der Länder im Gremium der Marktüberwachungsbehörden aller EU-Mitgliedstaaten – der Administrative Cooperation Group Construction Products Regulation (AdCo CPR)
- Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten und von Drittstaaten im Rahmen der AdCo CPR
- Mitwirkung bei gemeinsamen Marktüberwachungsinitiativen und im europaweiten Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS)
- Vertretung der Länder im Gremium aller nationalen Marküberwachungssektoren – dem Deutschen Marktüberwachungsforum (DMÜF)
Weitere Informationen zur Marktüberwachung