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19. Dezember 2022

Die Umsatzsteuer für ETAs kommt – aber erst zum 1. Januar 2025

Im April 2022 hatten wir angekündigt, dass Europäische Technische Bewertungen (ETA) mehrwertsteuerpflichtig werden

Im Grundsatz hat dies auch weiterhin Bestand, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt: Statt zum 1. Januar 2023 beginnt das DIBt zum 1. Januar 2025 mit der Erhebung der Mehrwertsteuer.

Grundlage für die spätere Umsetzung ist Art 16 Nr. 13 a) des Jahressteuergesetzes 2022, das am 2. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde und mit der Zustimmung des Bundesrats vom 16. Dezember 2022 nun in Kraft treten kann.

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