Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL)
Die "Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise – MHolzBauRL (Fassung 24. September 2024)" wurde auf der 145. Sitzung der Bauministerkonferenz vom 26. und 27. September 2024 beschlossen. Es handelt sich um eine Fortschreibung der MHolzBauRL (Fassung Oktober 2020). Die notifizierte Muster-Richtlinie darf überall dort angewendet werden, wo bauordnungsrechtliche Landesregelungen dies gestatten.
Bauen mit Holz ausweiten und Brandschutz wahren
Die MHolzBauRL regelt Holztafel- und Massivholzbauweisen, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden. Mit den Regelungen der notifizierten Vorschrift sind erweiterte Anwendungen gegenüber den bisherigen Regelungen verbunden, z. B. die Anwendung der Holztafelbauweise in Gebäuden der Gebäudeklasse 5.
Ein zentrales Anliegen zur Fortschreibung der Muster-Holzbaurichtlinie war, den Weg freizumachen für ein einfacheres Bauen mit Holz. Aufgrund der Brennbarkeit des Baustoffs ist das Zusammenwirken von konstruktivem Ingenieurbau und dem Brandschutz im mehrgeschossigen Holzbau von besonderer Bedeutung. Die überarbeitete Muster-Holzbaurichtlinie soll dazu beitragen, das Bauen mit Holz auch dort zu ermöglichen, wo strengere Brandschutzanforderungen zu erfüllen sind.
pdf-Datei Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) (31 Seiten ) Fassung: 24. September 2024; Amtliche Mitteilungen 2025/2 (Ausgabe: 12. Mai 2025); Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz; DIBt (Hrsg.)