Abdichtungen aus Metall für Auffangvorrichtungen
Abdichtungen aus Metall werden in Auffangvorrichtungen aus Beton eingebaut, um diese flüssigkeitsdicht auszuführen.
Flüssigkeitsdichte Auffangwannen sind Behältnisse zur Erfüllung der wasserrechtlichen Forderung nach einer Sekundärbarriere. Sie werden dazu verwendet aus Lagerbehältern sowie aus Rohrleitungen austretende wassergefährdende Stoffe aufzunehmen und zurückzuhalten.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen für Abdichtungen aus Metall, durch die die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt wird. Dadurch gelten die Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.
Bitte beachten Sie zudem die geltenden Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Flächenschutzsystem aus Stahl zur Abdichtung von Auffangräumen und Abfüllflächen | PRO H2O! GmbH Systeme aus Stahl Fachbetrieb WHG Jahnstraße 12 32361 Preußisch Oldendorf | Z-38.6-154 |
Z:
10.02.2025 G: 19.02.2030 |
| Flächenschutzsysteme mit der Typenbezeichnung "RA" | DENIOS SE Dehmer Straße 54-66 32549 Bad Oeynhausen | Z-38.6-180 |
Z:
20.09.2024 G: 23.10.2029 |
| Abdichtungssystem aus Stahl für Auffangräume und Ableitflächen | Scheven GmbH Max-Planck-Straße 77 40699 Erkrath | Z-38.6-191 |
Z:
20.09.2022 G: 20.09.2027 |
| Raumauskleidung aus Stahl | Protectoplus GmbH Albert-Betz-Straße 1 24783 Osterrönfeld | Z-38.6-232 |
Z:
25.09.2025 G: 21.10.2030 |
| Raumabdichtungssystem "BEKASTEEL S" aus nichtrostendem Stahl für Auffangräume und Ableitflächen aus Beton | STEULER-KCH GmbH Berggarten 1 56427 Siershahn | Z-38.6-307 |
Z:
17.11.2021 G: 17.11.2026 |
| Auffangraumauskleidung aus Stahl (AQUAPROTECT Flächenschutz-System) | LSD Gefahrstofflagertechnik GmbH Vistrastraße 15 14727 Premnitz | Z-38.6-74 |
Z:
10.09.2025 G: 10.09.2030 |