Bauprodukte Detail

Abdichtungen von Durchdringungen

Sofern erforderlich werden Durchdringungen gegen den Zutritt von Wasser abgedichtet, z.B. bei Dacheinbauten oder Kabel- bzw. Rohrdurchführungen in Kellerwänden, bei der nachträglichen Abdichtung von Schalungsspannstellen oder bei Bodenabläufen und ggf. bei Duschtassen oder Badewannen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

An die Abdichtung von Durchdringungen gegen eindringendes Wasser werden bauaufsichtlich keine Anforderungen gestellt, d.h. es ist kein bauaufsichtlicher Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis, z.B. eine Zulassung, erforderlich, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), lfd. Nr. D 2.2.2.12.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass auch in einem Schadensfall die bauaufsichtlichen Schutzziele (Bauwerkssicherheit) nicht betroffen sind, da die Schadstellen lokalisiert und repariert werden können.

Als europäische Technische Bewertungsstelle kann das DIBt jedoch auf Wunsch Europäische Technische Bewertungen (ETA) für diese Produkte ausstellen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.