Abdichtungs- und Überwachungssysteme (mit Kunststoffbahnen)

Abdichtungs- und Überwachungssysteme (mit Kunststoffbahnen) zur Verwendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) bestehen aus i. d. R. mehrlagigen Dichtungsbahnen mit Leckerkennungseinrichtung und einem lastverteilenden und lastableitenden Oberbau. Durch die Abdichtungen wird gewährleistet, dass keine wassergefährdenden Stoffe in naheliegende Gewässer gelangen können. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum anlagenbezogenen Gewässerschutz.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Abdichtungs- und Überwachungssysteme (mit Kunststoffbahnen) fallen unter die Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO) und unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Das DIBt erteilt für diese Produkte und Bauarten allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen, durch die die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt wird. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

Bitte beachten Sie die geltenden Landesvorschriften entsprechend MVV TB B 4.1 "Technische Anforderungen an ortsfest verwendete Anlagen und Anlagenteile in LAU-Anlagen".

Technische Regeln

Bitte beachten Sie die geltenden Landesvorschriften entsprechend MVV TB B 4.1 "Technische Anforderungen an ortsfest verwendete Anlagen und Anlagenteile in LAU-Anlagen".

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    "ABG-Basis-System II" zur Verwendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe

    ABG

    Abdichtungen Boden- und

    Gewässerschutz GmbH

    Ow. Landscheideweg 36

    21037 Hamburg

    Z-59.24-442 Z: 15.06.2018
    G: 15.06.2023

Dr.-Ing. Ullrich Kluge
Referatsleitung – Gewässerschutz, Abdichtungen gegen wassergefährdende Stoffe

Tel.: +49 30 78730-359
E-Mail: ukl(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung