Bauprodukte Detail

Abgasanlagen

Abgasanlagen sind dazu bestimmt, Verbrennungsgase über Dach ins Freie abzuführen. Sie müssen so beschaffen sein, dass keine Verbrennungsgase in Aufenthaltsbereiche entweichen und keine unzulässigen Temperaturen auf benachbarten Bauteilen entstehen. In den Fällen, in denen die Landesbauordnungen Anforderungen an den Feuerwiderstand stellen, darf zudem keine Brandübertragung auf andere Geschosse erfolgen.

Abgasanlagen werden in Schornsteine und Abgasleitungen unterteilt.

Abgasleitungen sind dadurch gekennzeichnet, dass durch sie Abgase aus der Verbrennung von Gas oder Öl abgeführt werden.

Schornsteine sind dadurch gekennzeichnet, dass durch sie Abgase aus der Verbrennung von festen Brennstoffen abgeführt werden. Bei dieser Verbrennung können Rußablagerungen auf der Innenseite der abgasführenden Bauteile auftreten, die zum Rußbrand bei Temperaturen von mehr als 1000°C führen können. Daher müssen Schornsteine rußbrandbeständig sein.

Bei der Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann Kondensat entstehen. Deshalb müssen Abgasanlagen, die für diese feuchte Betriebsweise bestimmt sind, kondensatbeständig sein und das Kondensat abführen können.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Siehe unter Formstücke, Bauteile und Dämmstoffe für Schornsteine und Abgasleitungen und Abgasleitungen.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Freiwilliges Gutachten

Bei lückenhaften harmonisierten Normen können Sie auf freiwilliger Basis Angaben zu Produktleistungen machen, die von der betreffenden Norm nicht erfasst sind. Das DIBt bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Leistungsangaben in Form freiwilliger Gutachten.