Abgasanlagen
Abgasanlagen sind dazu bestimmt, Verbrennungsgase über Dach ins Freie abzuführen. Sie müssen so beschaffen sein, dass keine Verbrennungsgase in Aufenthaltsbereiche entweichen und keine unzulässigen Temperaturen auf benachbarten Bauteilen entstehen. In den Fällen, in denen die Landesbauordnungen Anforderungen an den Feuerwiderstand stellen, darf zudem keine Brandübertragung auf andere Geschosse erfolgen.
Abgasanlagen werden in Schornsteine und Abgasleitungen unterteilt.
Abgasleitungen sind dadurch gekennzeichnet, dass durch sie Abgase aus der Verbrennung von Gas oder Öl abgeführt werden.
Schornsteine sind dadurch gekennzeichnet, dass durch sie Abgase aus der Verbrennung von festen Brennstoffen abgeführt werden. Bei dieser Verbrennung können Rußablagerungen auf der Innenseite der abgasführenden Bauteile auftreten, die zum Rußbrand bei Temperaturen von mehr als 1000°C führen können. Daher müssen Schornsteine rußbrandbeständig sein.
Bei der Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann Kondensat entstehen. Deshalb müssen Abgasanlagen, die für diese feuchte Betriebsweise bestimmt sind, kondensatbeständig sein und das Kondensat abführen können.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Siehe unter Formstücke, Bauteile und Dämmstoffe für Schornsteine und Abgasleitungen und Abgasleitungen.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
- pdf-Datei Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten ) Stand: 11. März 2025
Freiwilliges Gutachten
Bei lückenhaften harmonisierten Normen können Sie auf freiwilliger Basis Angaben zu Produktleistungen machen, die von der betreffenden Norm nicht erfasst sind. Das DIBt bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Leistungsangaben in Form freiwilliger Gutachten.
- pdf-Datei Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens (4 Seiten ) über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen durch Bauprodukte; Last updated: 27 January 2023