Abgasanlagen
Abgasanlagen sind dazu bestimmt, Verbrennungsgase über Dach ins Freie abzuführen. Sie müssen so beschaffen sein, dass keine Verbrennungsgase in Aufenthaltsbereiche entweichen und keine unzulässigen Temperaturen auf benachbarten Bauteilen entstehen. In den Fällen, in denen die Landesbauordnungen Anforderungen an den Feuerwiderstand stellen, darf zudem keine Brandübertragung auf andere Geschosse erfolgen.
Abgasanlagen werden in Schornsteine und Abgasleitungen unterteilt.
Abgasleitungen sind dadurch gekennzeichnet, dass durch sie Abgase aus der Verbrennung von Gas oder Öl abgeführt werden.
Schornsteine sind dadurch gekennzeichnet, dass durch sie Abgase aus der Verbrennung von festen Brennstoffen abgeführt werden. Bei dieser Verbrennung können Rußablagerungen auf der Innenseite der abgasführenden Bauteile auftreten, die zum Rußbrand bei Temperaturen von mehr als 1000°C führen können. Daher müssen Schornsteine rußbrandbeständig sein.
Bei der Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann Kondensat entstehen. Deshalb müssen Abgasanlagen, die für diese feuchte Betriebsweise bestimmt sind, kondensatbeständig sein und das Kondensat abführen können.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Siehe unter Formstücke, Bauteile und Dämmstoffe für Schornsteine und Abgasleitungen und Abgasleitungen.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
- pdf-Datei Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten ) Stand: 10. April 2024
Freiwilliges Gutachten
Bei lückenhaften harmonisierten Normen können Sie auf freiwilliger Basis Angaben zu Produktleistungen machen, die von der betreffenden Norm nicht erfasst sind. Das DIBt bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Leistungsangaben in Form freiwilliger Gutachten.
- pdf-Datei Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens (4 Seiten ) über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen durch Bauprodukte; Last updated: 27 January 2023