Bauprodukte Detail

Absturzsichernde Verglasungen

Unter absturzsichernden Verglasungen versteht man Verglasungen, die verhindern sollen, dass Personen auf eine tieferliegende Ebene stürzen. Beim Anprall soll die Verletzungsgefahr gering sein. Weiterhin darf der unterhalb liegende Verkehrsraum nicht durch Bruchstücke gefährdet werden. Zu den absturzsichernden Verglasungen gehören z.B. Brüstungen oder Treppengeländer aus Glas sowie bodentiefe Verglasungen.

In der Regel enthält ein Glasaufbau, der absturzsichernd ist, ein Verbund-Sicherheitsglas, das aufgrund der eingesetzten Folie ein günstiges Bruchverhalten aufweist. Neben dem Glasaufbau ist auch die Lagerung der Scheiben bei einer absturzsichernden Verglasung entscheidend. Absturzsichernde Verglasungen müssen in der Lage sein, sowohl stoßartige Einwirkungen (Anprall) als auch statische Einwirkungen (Wind, Holmlasten) sicher abzutragen. Dies bedeutet immer, dass zwei Nachweise zu führen sind: ein dynamischer (Pendelschlagversuch bzw. alternativ durch Berechnung) und ein statischer Nachweis (rechnerisch).

Bauaufsichtlicher Rahmen

Absturzsichernde Verglasungen werden nach DIN 18008-4 ausgeführt. Sofern eine Konstruktion von den dortigen Regelungen wesentlich abweicht, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen.

Sofern für die in dieser Bauart verwendeten Produkte keine harmonisierten europäischen Produktnormen vorliegen, werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.2.7.

EAD 090040-00-0404 Cantilevered structural glass railing/balustrade (21 Seiten ) Stand: März 2016; Decision (EU) 2022/381; Einseitig eingespannte Brüstungsverglasungen; EOTA

Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV); Januar 2003: Dieses Dokument ist durch DIN 18008 Teil 4 abgelöst worden.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Q-Railing Klemmhalter aus Zinkdruckguss zur Befestigung von absturzsichernden Verglasungen Q-railing Europe GmbH & Co. KG Marie-Curie-Straße 12 46446 Emmerich am Rhein Z-70.5-126 Z: 08.04.2022
V: 20.03.2023
G: 26.04.2028
Q-Railing Klemmhalter aus nichtrostendem Stahlguss zur Befestigung von absturzsichernden Verglasungen Q-railing Europe GmbH & Co. KG Marie-Curie-Straße 12 46446 Emmerich am Rhein Z-70.5-127 Z: 08.04.2022
V: 20.03.2023
G: 26.04.2028
Punktgehaltene absturzsichernde Verglasungen mit "Beurskens-Klemmhaltern" Beurskens GmbH Hubertusstraße 19 47638 Straelen Z-70.5-183 Z: 25.06.2021
G: 25.06.2026
Absturzsichernde Verglasungen mit Klemmhaltern aus nichtrostendem Stahlguss und aus Zinkdruckguss Feldmann Metall und Schmiedekunst GmbH Mühlsteig 25 90579 Langenzenn Z-70.5-188 Z: 22.02.2022
G: 16.02.2027
Absturzsichernde Verglasung mit Klemmhaltern aus nichtrostendem Stahlguss und aus Zinkdruckguss Inox Design srl Hauptstraße 15 39035 Welsberg ITALIEN Z-70.5-195 Z: 23.02.2022
G: 10.02.2027
Glasgeländer für französische Balkone GM WINDOORAIL® Frameless Glas Marte GmbH Brachsenweg 39 6900 Bregenz ÖSTERREICH Z-70.5-201 Z: 14.06.2019
G: 05.06.2024
Glasklemmhalter Typ E1, E4, E5, E6, E11, E41 und E61 Wolfsgruber GmbH Rienzfeldstraße 15 39031 BRUNECK ITALIEN Z-70.5-212 Z: 18.11.2019
G: 21.10.2024
Punktgehaltene absturzsichernde Verglasung mit Q-railing Klemmhaltern, Modell 2800 und Modell 4200 Q-railing Europe GmbH & Co. KG Marie-Curie-Straße 12 46446 Emmerich am Rhein Z-70.5-214 Z: 27.05.2021
G: 18.05.2026
punktgehaltene absturzsichernde Verglasung mit Q-railing Glasadaptern Modell 0763 Q-railing Europe GmbH & Co. KG Marie-Curie-Straße 12 46446 Emmerich am Rhein Z-70.5-220 Z: 04.03.2021
G: 04.03.2026
punktgehaltene absturzsichernde Verglasung mit Q-railing Punkthaltern Modell 0749 Q-railing Europe GmbH & Co. KG Marie-Curie-Straße 12 46446 Emmerich am Rhein Z-70.5-221 Z: 08.02.2021
G: 08.02.2026
Glasbrüstung minimal windows® guardline Keller AG 38-40, route de Wilwerdange LU-9911 TROISVIERGES LUXEMBURG Z-70.5-251 Z: 03.05.2019
G: 03.05.2024
Ganzglasgeländersystem SWISSRAILING FLAT GLAS TRÖSCH GmbH Reuthebogen 7-9 86720 Nördlingen Z-70.5-260 Z: 29.10.2020
G: 29.10.2025
Absturzsichernde Verglasung mit Klemmhaltern aus nichtrostendem Stahlguss und aus Zinkdruckguss W-Systems Europe GmbH Bruchstraße 128 44627 Herne Z-70.5-282 Z: 30.06.2022
G: 30.06.2027
Glasgeländersystem "VisioNeo View" WAREMA Renkhoff SE Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße 2 97828 Marktheidenfeld Z-70.5-287 Z: 12.10.2023
G: 05.04.2028