Absturzsichernde Verglasungen

Unter absturzsichernden Verglasungen versteht man Verglasungen, die verhindern sollen, dass Personen auf eine tieferliegende Ebene stürzen. Beim Anprall soll die Verletzungsgefahr gering sein. Weiterhin darf der unterhalb liegende Verkehrsraum nicht durch Bruchstücke gefährdet werden. Zu den absturzsichernden Verglasungen gehören z.B. Brüstungen oder Treppengeländer aus Glas sowie bodentiefe Verglasungen.

In der Regel enthält ein Glasaufbau, der absturzsichernd ist, ein Verbund-Sicherheitsglas, das aufgrund der eingesetzten Folie ein günstiges Bruchverhalten aufweist. Neben dem Glasaufbau ist auch die Lagerung der Scheiben bei einer absturzsichernden Verglasung entscheidend. Absturzsichernde Verglasungen müssen in der Lage sein, sowohl stoßartige Einwirkungen (Anprall) als auch statische Einwirkungen (Wind, Holmlasten) sicher abzutragen. Dies bedeutet immer, dass zwei Nachweise zu führen sind: ein dynamischer (Pendelschlagversuch bzw. alternativ durch Berechnung) und ein statischer Nachweis (rechnerisch).

Bauaufsichtlicher Rahmen

Absturzsichernde Verglasungen werden nach DIN 18008-4 ausgeführt. Sofern eine Konstruktion von den dortigen Regelungen wesentlich abweicht, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen.

Sofern für die in dieser Bauart verwendeten Produkte keine harmonisierten europäischen Produktnormen vorliegen, werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.2.7.

Technische Regeln

EAD 090040-00-0404 Cantilevered structural glass railing/balustrade (21 Seiten)

Stand: März 2016; Decision (EU) 2022/381; Einseitig eingespannte Brüstungsverglasungen; EOTA

Grundsätze, Hinweise, Empfehlungen

Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV); Januar 2003: Dieses Dokument ist durch DIN 18008 Teil 4 abgelöst worden.

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Q-Railing Klemmhalter aus Zinkdruckguss zur Befestigung von absturzsichernden Verglasungen

    Q-railing Europe GmbH & Co. KG

    Marie-Curie-Straße 12

    46446 Emmerich am Rhein

    Z-70.5-126 Z: 08.04.2022
    G: 25.04.2023
    Q-Railing Klemmhalter aus nichtrostendem Stahlguss zur Befestigung von absturzsichernden Verglasungen

    Q-railing Europe GmbH & Co. KG

    Marie-Curie-Straße 12

    46446 Emmerich am Rhein

    Z-70.5-127 Z: 08.04.2022
    G: 25.04.2023
    Punktgehaltene absturzsichernde Verglasungen mit "Beurskens-Klemmhaltern"

    Beurskens GmbH

    Hubertusstraße 19

    47638 Straelen

    Z-70.5-183 Z: 25.06.2021
    G: 25.06.2026
    Absturzsichernde Verglasungen mit Klemmhaltern aus nichtrostendem Stahlguss und aus Zinkdruckguss

    Feldmann Metall und Schmiedekunst GmbH

    Mühlsteig 25

    90579 Langenzenn

    Z-70.5-188 Z: 22.02.2022
    G: 16.02.2027
    Absturzsichernde Verglasung mit Klemmhaltern aus nichtrostendem Stahlguss und aus Zinkdruckguss

    Inox Design srl

    Hauptstraße 15

    39035 Welsberg

    ITALIEN

    Z-70.5-195 Z: 23.02.2022
    G: 10.02.2027
    Glasgeländer für französische Balkone GM WINDOORAIL® Frameless

    Glas Marte GmbH

    Brachsenweg 39

    6900 Bregenz

    ÖSTERREICH

    Z-70.5-201 Z: 14.06.2019
    G: 05.06.2024
    Glasklemmhalter Typ E1, E4, E5, E6, E11, E41 und E61

    Wolfsgruber GmbH

    Rienzfeldstraße 15

    39031 BRUNECK

    ITALIEN

    Z-70.5-212 Z: 18.11.2019
    G: 21.10.2024
    Punktgehaltene absturzsichernde Verglasung mit Q-railing Klemmhaltern, Modell 2800 und Modell 4200

    Q-railing Europe GmbH & Co. KG

    Marie-Curie-Straße 12

    46446 Emmerich am Rhein

    Z-70.5-214 Z: 27.05.2021
    G: 18.05.2026
    punktgehaltene absturzsichernde Verglasung mit Q-railing Glasadaptern Modell 0763

    Q-railing Europe GmbH & Co. KG

    Marie-Curie-Straße 12

    46446 Emmerich am Rhein

    Z-70.5-220 Z: 04.03.2021
    G: 04.03.2026
    punktgehaltene absturzsichernde Verglasung mit Q-railing Punkthaltern Modell 0749

    Q-railing Europe GmbH & Co. KG

    Marie-Curie-Straße 12

    46446 Emmerich am Rhein

    Z-70.5-221 Z: 08.02.2021
    G: 08.02.2026
    Punktgehaltene absturzsichernde Verglasung mit "Süd Metall Beschläge Klemmhaltern"

    Süd-Metall Beschläge GmbH

    Sägewerkstraße 5

    83404 Ainring/Hammerau

    Z-70.5-248 Z: 01.03.2019
    G: 01.03.2024
    Glasbrüstung minimal windows® guardline

    Keller AG

    38-40, route de Wilwerdange

    LU-9911 TROISVIERGES

    LUXEMBURG

    Z-70.5-251 Z: 03.05.2019
    G: 03.05.2024
    Ganzglasgeländersystem SWISSRAILING FLAT

    GLAS TRÖSCH GmbH

    Reuthebogen 7-9

    86720 Nördlingen

    Z-70.5-260 Z: 29.10.2020
    G: 29.10.2025
    Absturzsichernde Verglasung mit Klemmhaltern aus nichtrostendem Stahlguss und aus Zinkdruckguss

    W-Systems Europe GmbH

    Bruchstraße 128

    44627 Herne

    Z-70.5-282 Z: 30.06.2022
    G: 30.06.2027

Andreas Schult
Referatsleitung – Lager, Glasbau, Gerüste, Regale

Tel.: +49 30 78730-252
E-Mail: asc(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung