Bauprodukte Detail

Asphalt-Dichtschichten in LAU-Anlagen

Zur Herstellung tragfähiger, flüssigkeitsundurchlässiger Dichtschichten für Flächenbefestigungen kommen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten (LAU-Anlagen) Guss- oder Walzasphalt-Dichtschichten zum Einsatz. Durch die Abdichtungen wird gewährleistet, dass keine wassergefährdenden Stoffe in naheliegende Gewässer gelangen können. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum anlagenbezogenen Gewässerschutz.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Asphalt-Dichtschichten in LAU-Anlagen fallen unter die Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO) und unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Das DIBt erteilt für diese Produkte und Bauarten allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen, durch die die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt wird. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

Bitte beachten Sie zudem die geltenden Landesvorschriften entsprechend MVV TB B 4.1 "Technische Anforderungen an ortsfest verwendete Anlagen und Anlagenteile in LAU-Anlagen".

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
DEUGUSS LF-W Gussasphalt-Dichtschicht zur Verwendung in LAU-Anlagen, ableitfähig Basalt-Actien-Gesellschaft Linzhausenstraße 20 53545 Linz am Rhein Z-75.1-1 Z: 31.08.2023
G: 31.08.2028
DEUGUSS-W Gussasphalt-Dichtschicht zur Verwendung in LAU-Anlagen Basalt-Actien-Gesellschaft Linzhausenstraße 20 53545 Linz am Rhein Z-75.1-11 Z: 22.01.2024
G: 05.09.2028
DEUGUSS-O Gussasphalt-Dichtschicht zur Verwendung in LAU-Anlagen Basalt-Actien-Gesellschaft Linzhausenstraße 20 53545 Linz am Rhein Z-75.1-12 Z: 04.09.2023
G: 04.09.2028
DEUGUSS-N Gussasphalt-Dichtschicht zur Verwendung in LAU-Anlagen Basalt-Actien-Gesellschaft Linzhausenstraße 20 53545 Linz am Rhein Z-75.1-13 Z: 01.09.2023
G: 01.09.2028
DEUGUSS-S Gussasphalt-Dichtschicht zur Verwendung in LAU-Anlagen Basalt-Actien-Gesellschaft Linzhausenstraße 20 53545 Linz am Rhein Z-75.1-14 Z: 11.01.2024
G: 11.01.2029
Viadense-Gussasphalt-Dichtschicht zur Verwendung in LAU-Anlagen Eurovia Industrie GmbH Rheinbabenstraße 75 46240 Bottrop Z-75.1-15 Z: 20.07.2022
G: 20.07.2027
AWS-Gussasphalt-Dichtschicht, nicht ableitfähig, zur Verwendung in LAU-Anlagen Asphaltwerke Saarbrücken GmbH & Co. KG Saargemünderstraße 16 66130 Saarbrücken Z-75.1-8 Z: 01.03.2023
G: 01.03.2028