Bauprodukte Detail
Bodenmischverfahren
Bodenmischverfahren dienen der Herstellung von unbewehrten Tragelementen (Einzelelemente bzw. Körper aus Einzelelementen) durch Vermörtelung des anstehenden Bodens mit einer Bindemittelsuspension vor Ort. Mit Hilfe von geeignetem Gerät wird ein definiertes Bodenvolumen mit einer vorgegebenen Menge an Bindemittelsuspension zu einer homogenen, selbsterhärtenden Masse im Nassmischverfahren aufbereitet.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Bemessung und Ausführung von Tragelementen mittels Bodenmischverfahren ist technisch nicht abschließend geregelt. Das DIBt erteilt hierfür allgemeine Bauartgenehmigungen.
Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführten Tragelemente den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entsprechen.
Der vorübergehende Einsatz der Tragelemente (im Allgemeinen < 2 Jahre) zur Baugrubenumschließung ist ohne bauaufsichtlichen Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis zulässig. Diese Tragelemente können in Anlehnung an DIN 4093 „Bemessung von verfestigten Bodenkörpern – Hergestellt mit Düsenstrahl-, Deep-Mixing- oder Injektions-Verfahren“ bemessen werden.
Der Einsatz der Verfahren zur Baugrundverbesserung ist bauaufsichtlich zulässig und bedarf keiner Bauartgenehmigung.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
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BAUER Mixed-In-Place (MIP) | BAUER Spezialtiefbau GmbH BAUER-Straße 1 86529 Schrobenhausen | Z-34.26-200 |
Z:
31.05.2021 G: 28.03.2026 |
Einphasenschlitzwand "BAUER EDWs" | BAUER Spezialtiefbau GmbH BAUER-Straße 1 86529 Schrobenhausen | Z-34.26-237 |
Z:
18.05.2022 G: 18.05.2027 |
"Deep-Soil-Mixing" | MENARD GmbH Hittfelder Kirchweg 2 21220 Seevetal | Z-34.26-240 |
Z:
20.12.2021 G: 07.08.2026 |