Bodenmischverfahren
Bodenmischverfahren dienen der Herstellung von unbewehrten Tragelementen (Einzelelemente bzw. Körper aus Einzelelementen) durch Vermörtelung des anstehenden Bodens mit einer Bindemittelsuspension vor Ort. Mit Hilfe von geeignetem Gerät wird ein definiertes Bodenvolumen mit einer vorgegebenen Menge an Bindemittelsuspension zu einer homogenen, selbsterhärtenden Masse im Nassmischverfahren aufbereitet.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Bemessung und Ausführung von Tragelementen mittels Bodenmischverfahren ist technisch nicht abschließend geregelt. Das DIBt erteilt hierfür allgemeine Bauartgenehmigungen.
Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführten Tragelemente den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entsprechen.
Der vorübergehende Einsatz der Tragelemente (im Allgemeinen < 2 Jahre) zur Baugrubenumschließung ist ohne bauaufsichtlichen Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis zulässig. Diese Tragelemente können in Anlehnung an DIN 4093 „Bemessung von verfestigten Bodenkörpern – Hergestellt mit Düsenstrahl-, Deep-Mixing- oder Injektions-Verfahren“ bemessen werden.
Der Einsatz der Verfahren zur Baugrundverbesserung ist bauaufsichtlich zulässig und bedarf keiner Bauartgenehmigung.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Einphasenschlitzwand "BAUER EDWs" | BAUER Spezialtiefbau GmbH BAUER-Straße 1 86529 Schrobenhausen | Z-34.26-237 |
Z:
18.05.2022 G: 18.05.2027 |
| "Deep-Soil-Mixing" | MENARD GmbH Hittfelder Kirchweg 2 21220 Seevetal | Z-34.26-240 |
Z:
20.12.2021 G: 07.08.2026 |