Brückenabdichtungen
Eine Brückenabdichtung schützt die tragende Konstruktion sowie ggf. darunterliegenden Bauteile oder Bauwerke vor eindringendem Wasser. Eine Brückenabdichtung besteht in der Regel aus mehreren Schichten wie z.B. Grundierung, Abstreuungen, Abdichtungsschicht(en) sowie einer Schutzschicht aus Asphalt oder Beton. Die Abdichtungsschicht kann dabei aus flüssig aufzubringenden Stoffen oder aus Bitumen- oder Kunststoffabdichtungsbahnen bestehen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Brückenbauwerke werden vorwiegend im öffentlichen Straßenbau errichtet. Anforderungen werden durch die zuständigen Straßenbaubehörden gestellt, bzw. stellvertretend durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (z.B. ZTV-ING mit diversen Technischen Liefer- (TL) bzw. Prüfbedingungen (TP)).
Die für die Brückenabdichtung verwendeten Abdichtungsbahnen sind überwiegend von harmonisierten Normen (z.B. EN 14695) erfasst. Für Brückenabdichtungsprodukte, die nicht oder nicht vollständig von diesen harmonisierten Normen erfasst sind, kann das DIBt in seiner Funktion als Technische Bewertungsstelle Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausstellen.
Für die Bemessung und Ausführung von Brückenabdichtungen im Bereich der Landesbauordnungen (z.B. Parkdecks) sind die Technischen Baubestimmungen zu beachten, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil B 2. Die Bemessung und Ausführung erfolgt nach DIN 18532.
Technische Regeln
Antragsformulare
Europäische Technische Bewertung
Das Antragsformular leitet den Antragsvorgang ein, im Rahmen dessen erstens zu prüfen ist, ob die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung möglich ist und - wenn ja - ob ein zutreffendes Europäisches Bewertungsdokument vorliegt, und zweitens ggf. die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt wird, die zur Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments ggf. erforderlich sind.
Die Vorschriften der EU-Bauproduktenverordnung allein reichen nicht aus, um ein Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung durchführen zu können. Die Verordnung sieht in Art. 26 Abs. 3 vor, dass im Rahmen eines Durchführungsrechtsakts das Format der Europäischen Technischen Bewertung von der Kommission festgelegt wird. Mit "Format" ist hier vor allem das Konzept der Bewertung gemeint, das sich in einer allgemeinen Festlegung der Inhalte eines solchen Dokuments niederschlägt. Die Kommision hat daher die Durchführungsverordnung 1062/2013 erlassen.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
- ETA
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am MICOREA bridge deck waterproofing System Elmico AS
Sagmoen 100
2223 GALTERUD
NORWEGEN
ETA-18/0788 11.10.2018