Dämmputze
Dämmputze enthalten neben den üblichen Putzbestandteilen Zuschlagstoffe, z.B. Polystyrol, Perlite oder auch Aerogel. Die dadurch erreichte Dämmwirkung liegt im Bereich üblicher Wärmedämmstoffe.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt in diesem Bereich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen und stellt Europäische Technische Bewertungen (ETA) aus.
Hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung sind die einschlägigen Landesvorschriften Technische Baubestimmungen zu beachten. Vgl. hierzu Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), insbesondere Abschnitt A 6 (Wärmeschutz).
Für Dämmputze nach der europäischen Norm DIN EN 998-1 gelten die Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-10. Günstigere Bemessungswerte können gemäß MVV TB, Abschnitt A 6, Anlage 6.2/3 auf Basis einer Europäischen Technischen Bewertung erreicht werden.
Infolge der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 werden für Produkte, wenn sie die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Die Produkte dürfen nicht mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.