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Dämmstoffe für Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS)

Dämmstoffe für Wärmedämm-Verbundsystem (kurz WDVS) sind Komponenten, die in einem System verbaut werden. Sie werden mit Klebemörteln und/oder mechanischen Befestigungsmitteln (Dübeln, Profilen, u.a.) am Untergrund befestigt.

Dämmstoffe für die Anwendung in WDVS können separat geregelt werden, sofern keine andere technische Spezifikation vorliegt oder wesentlich von dieser abgewichen wird.

Bauaufsichtlicher Rahmen

In diesem Bereich erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und stellt Europäische Technische Bewertungen aus.

Für die Bemessung und Ausführung von Dämmstoffen in WDVS gelten die Bestimmungen in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen des jeweiligen WDVS.

Infolge der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 werden für diese Produkte, wenn sie die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Die Produkte dürfen nicht mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden. Zulassungen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist, sind unten aufgeführt. Sie können auf freiwilliger Basis als Nachweis zur Erfüllung des bauaufsichtlichen Anforderungsniveaus herangezogen werden.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.