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Feuerschutzabschlüsse nach Norm

Feuerschutzabschlüsse als ein- und zweiflügelige Außentüren (Drehflügeltüren), Tore und Vorhänge mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften, werden entweder manuell geöffnet und schließen immer selbsttätig oder werden normalerweise offengehalten und schließen im Fall von Feuer oder Rauch selbst.

Diese Feuerschutzabschlüsse werden hergestellt aus:

  • Stahlblechen mit Brandschutzeinlagen
  • Holz- und Holzwerkstoffen
  • Aluminium- oder Stahl-Rohrrahmen mit Verglasung

speziellen beschichteten Geweben.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Feuerschutzabschlüsse (Außentüren), Tore und Vorhänge sind geregelte Bauprodukte, d. h. die Fundstellen der harmonisierten Produktnormen wurde im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.

Für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (DIN EN 16034) in Verbindung mit DIN EN 13241 (Tore) bzw. DIN EN 14351-1 (Außentüren) wurde im Europäischen Amtsblatt (OJEU C398/09 vom 28. Oktober 2016) eine Koexistenzperiode vom 1. November 2016 bis 1.November 2019 festgelegt.

Seit dem 1. November 2019 ist für alle Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse, die unter diese Normen fallen, nur noch die CE-Kennzeichnung möglich. Dabei ist eine Herstellung und Kennzeichnung dieser Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse auf der Grundlage von DIN EN 16034 vorzunehmen.

Die Herstellung und Kennzeichnung nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung ist für Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse, die unter die Produktnormen fallen, seither nicht mehr zulässig.