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Feuerwiderstandsfähige Luftleitungen

Feuerwiderstandsfähige Luftleitungen, die aus Brandschutzplatten mit CE-Kennzeichnung nach einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) auf der Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) und mit Zubehör am Anwendungsort errichtet werden, sind Bestandteil einer raumlufttechnischen Anlage in Gebäuden.

Feuerwiderstandsfähige Luftleitungen verhindern für eine nachgewiesene Zeitdauer die Brandausbreitung über raumabschließende Bauteile.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen für die Errichtung von feuerwiderstandsfähigen Luftleitungen in den Fällen, in denen die ETA keinen vollständigen Bausatz aus Brandschutzplatten, Dichtungs-, Verbindungs- und Befestigungsmitteln enthält.

MVVTB, Anhang 14, Abschnitt 6.3.3

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Bauart zum Errichten von Lüftungsleitungen aus Stahlblech mit Bekleidung aus THERMAX SL für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten Mineralka Austria GmbH Nordlandstraße 1 3300 AMSTETTEN ÖSTERREICH Z-41.10-710 Z: 15.07.2025
G: 18.07.2030
Bauart zum Errichten von selbstständigen Lüftungsleitungen aus THERMAX SL für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten Mineralka Austria GmbH Nordlandstraße 1 3300 AMSTETTEN ÖSTERREICH Z-41.10-711 Z: 15.07.2025
G: 18.07.2030
Bauart zum Errichten von Luftleitungen aus Kunststoff (PPs) mit Bekleidung aus THERMAX SL für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten Mineralka Austria GmbH Nordlandstraße 1 3300 AMSTETTEN ÖSTERREICH Z-41.10-719 Z: 14.11.2025
G: 14.11.2030