Feuerwiderstandsfähige Luftleitungen

Feuerwiderstandsfähige Luftleitungen, die aus Brandschutzplatten mit CE-Kennzeichnung nach einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) auf der Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) und mit Zubehör am Anwendungsort errichtet werden, sind Bestandteil einer raumlufttechnischen Anlage in Gebäuden.

Feuerwiderstandsfähige Luftleitungen verhindern für eine nachgewiesene Zeitdauer die Brandausbreitung über raumabschließende Bauteile.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen für die Errichtung von feuerwiderstandsfähigen Luftleitungen in den Fällen, in denen die ETA keinen vollständigen Bausatz aus Brandschutzplatten, Dichtungs-, Verbindungs- und Befestigungsmitteln enthält.

Technische Regeln

MVVTB 2020/1, Anhang 14, Abschnitt 6.3.3

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2020/1 (340 Seiten)

Ausgabe 2020/1; Amtliche Mitteilungen 2021/1 (Ausgabe: 19. Januar 2021)

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Bauart zum Errichten von Lüftungsleitungen aus Stahlblech mit Bekleidung aus THERMAX SL für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten

    MINERALKA d.o.o.

    Cesta pod Slivnico 24

    SI 1380 CERKNICA

    SLOWENIEN

    Z-41.10-710 Z: 17.07.2020
    G: 17.07.2025
    Bauart zum Errichten von selbstständigen Lüftungsleitungen aus THERMAX SL für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten

    MINERALKA d.o.o.

    Cesta pod Slivnico 24

    SI 1380 CERKNICA

    SLOWENIEN

    Z-41.10-711 Z: 17.07.2020
    G: 17.07.2025

Juliane Valerius
Referatsleitung – Brandschutz für Lüftungsanlagen

Tel.: +49 30 78730-350
E-Mail: jva(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen