Bauarten zum Errichten feuerwiderstandsfähiger nichttragender Trennwände
Die hier beschriebenen Bauarten umfassen nichttragende, raumabschließende Innenwände/Trennwände, bestehend aus einer Unterkonstruktion aus Metall oder Holz, beidseitiger Beplankung aus Plattenmaterialien und ggf. einer Wärmedämmung.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Feuerwiderstandsfähige nichttragende Innenwände/Trennwände sind nicht abschließend technisch geregelt.
Das DIBt erteilt in diesem Bereich allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) für die Anwendung als Bauart, sofern die Regelung nicht mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis möglich ist (vgl. MVV TB, Abschnitt C 4).
Für entsprechende Bauprodukte bzw. Bausätze können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Aufgrund des Fehlens einer allgemein anerkannten Regel der Technik zur Planung, Bemessung und Ausführung von Bauteilen mit diesen Bauprodukten wird in der Regel ein Nachweis nach §16a MBO, z. B. eine allgemeine Bauartgenehmigung, benötigt.
Für die Zuordnung der Klassifizierung des Feuerwiderstands zu den bauaufsichtlichen Anforderungen gelten die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Anhang 4, Abs. 4.2.4 bzw. 4.3.
Die Prüfung und Klassifikation des Feuerwiderstands erfolgt auf Grundlage von DIN 4102-2 bzw. DIN EN 1363-1 und DIN EN 1364-1 bzw. DIN EN 13501-2 bei europäischen Nachweisen.
Nachweise der Standsicherheit und diesbezüglicher Gebrauchstauglichkeit sind insbesondere nach DIN 4103-1 zu führen.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Bauart zum Errichten von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 30 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsplatten | Knauf Gips KG Am Bahnhof 7 97346 Iphofen | Z-19.32-2146 |
Z:
01.07.2021 G: 01.07.2026 |
| Bauart zum Errichten von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 30 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit fermacell Gipsfaser-Platten | James Hardie Europe GmbH Bennigsen-Platz 1 40474 Düsseldorf | Z-19.32-2148 |
Z:
09.12.2021 G: 09.12.2026 |
| Bauart zum Errichten von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 30 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsplatten | Saint-Gobain Rigips GmbH Schanzenstraße 84 40549 Düsseldorf | Z-19.32-2149 |
Z:
19.11.2021 G: 19.11.2026 |
| Bauart zum Errichten von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 90 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsplatten | Knauf Gips KG Am Bahnhof 7 97346 Iphofen | Z-19.32-2153 |
Z:
30.11.2021 G: 30.11.2026 |
| Bauart zum Errichten von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 60 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsplatten | Knauf Gips KG Am Bahnhof 7 97346 Iphofen | Z-19.32-2156 |
Z:
01.07.2021 G: 01.07.2026 |
| Bauart zur Errichtung von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 60 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit fermacell Gipsfaser-Platten | James Hardie Europe GmbH Bennigsen-Platz 1 40474 Düsseldorf | Z-19.32-2157 |
Z:
10.11.2025 G: 10.11.2030 |
| Bauart zur Errichtung von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 90 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit fermacell Gipsfaser-Platten | James Hardie Europe GmbH Bennigsen-Platz 1 40474 Düsseldorf | Z-19.32-2163 |
Z:
02.06.2022 G: 02.06.2027 |
| Bauart zum Errichten von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 60 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsplatten | Saint-Gobain Rigips GmbH Schanzenstraße 84 40549 Düsseldorf | Z-19.32-2164 |
Z:
19.11.2021 G: 19.11.2026 |
| Bauart zum Errichten von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 90 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsplatten | Saint-Gobain Rigips GmbH Schanzenstraße 84 40549 Düsseldorf | Z-19.32-2165 |
Z:
19.11.2021 G: 19.11.2026 |
| Bauart zum Errichten von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 30 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsfaserplatten | Saint-Gobain Rigips GmbH Schanzenstraße 84 40549 Düsseldorf | Z-19.32-2166 |
Z:
12.05.2021 G: 12.05.2026 |
| Bauart zum Errichten von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 60 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsfaserplatten | Saint-Gobain Rigips GmbH Schanzenstraße 84 40549 Düsseldorf | Z-19.32-2167 |
Z:
12.05.2021 G: 12.05.2026 |
| Bauart zur Errichtung von nichttragenden Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F 90 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsfaserplatten | Saint-Gobain Rigips GmbH Schanzenstraße 84 40549 Düsseldorf | Z-19.32-2168 |
Z:
12.05.2021 G: 12.05.2026 |
| Nichttragende, raumabschließende einseitig bekleidete Trennwand in Metallständerbauweise der Feuerwiderstandsklasse F90 nach DIN 4102-2 | Mineralka Austria GmbH Nordlandstraße 1 3300 AMSTETTEN ÖSTERREICH | Z-19.32-2719 |
Z:
29.01.2025 G: 29.01.2030 |