Bauprodukte Detail

Gerüstverankerungen

Mit Gerüstverankerungen werden Gerüste temporär mit dem Bauwerk verbunden. Gerüstanker bestehen aus einem permanent einbetonierten Teil (z.B. Gewindeplatte oder Ankerplatte), der Anschlussstelle (z.B. Ankerstab oder Aufhängekonus/Kletterkonus) und gegebenenfalls einer Befestigungsschraube oder Mutter. Die Gerüstverankerung wird während der Erstellung eines Betonierabschnittes in die Schalung eingebaut und einbetoniert und dient für den folgenden Betonierabschnitt als Auflager für Kletter- und Konsolgerüste (darunter fallen auch Kletterschalungen, Gesimskappenschalungen und sonstige Spezialgerüste). Unbeschädigte, abgeschraubte bzw. herausgedrehte Teile der Gerüstverankerung können an einer neuen Befestigungsstelle wiederverwendet werden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für Gerüstverankerungen erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen.

Zudem erteilt das allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten mit Gerüstverankerungen, die nicht abschließend technisch geregelt sind.

Prüfprogramm für Verankerungen von Konsolgerüsten (nicht veröffentlicht)

E.Scheller, Bauaufsichtliche Beurteilung von Verankerungen von Konsolgerüsten, DIBt-Mitteilungen 2/2002

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.