Geschweißte und gelötete Metallbauteile
Die Bauprodukte in diesem Bereich sind Bauteile, die durch Verschweißen oder Verlöten von metallischen Werkstücken hergestellt werden. Die zugehörigen Bauarten sind bauliche Anlagen oder deren Teile, die aus diesen Bauteilen zusammengesetzt werden, ggf. ebenfalls durch Schweißen.
Der Nachweis kann sich sowohl auf den Schweiß- bzw. Lötprozess selbst (z.B. neuartige oder modifizierte Prozesse, Sonderanwendungen) als auch auf die Eignung eines Werkstoffs zum Schweißen oder Löten (z.B. Sonderstahl, besondere Oberfläche) beziehen. Außerdem fallen auch Zusatzwerkstoffe in diesen Produktbereich.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für tragende geschweißte Bauteile aus Stahl oder Aluminium ist mit EN 1090‑1 eine europäisch harmonisierte Produktnorm verfügbar.
Für nichttragende geschweißte oder gelötete Metallbauteile erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), sofern das hergestellte Produkt
- nicht von einer harmonisierten Produktnorm erfasst ist und
- von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweicht oder
- es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Produkt gibt.
Für geschweißte und gelötete Metallbauteile, die nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Für Bauarten mit geschweißten und gelöteten Metallbauteilen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn deren Planung, Bemessung und Ausführung nicht abschließend technisch geregelt ist.
Beachten Sie hierzu die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Für Betriebe, die Schweißarbeiten ausführen, gelten generell besondere Eignungsanforderungen, vgl. MVV TB Teil A 1.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| PFEIFER Ankerbolzen PGS/G | Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen | Z-30.6-15 |
Z:
02.06.2025 G: 24.07.2030 |
| Peikko® PPM Ankerbolzen und HPM Ankerbolzen | PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND | Z-30.6-39 |
Z:
12.04.2024 G: 12.04.2029 |
| Schroeder RS-Schwerlastanker | Friedrich Schroeder GmbH & Co. KG Hönnestraße 24 58809 Neuenrade | Z-30.6-70 |
Z:
06.10.2021 G: 06.10.2026 |
| PEIKKO® Muffenverbindung Typ Copra | PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND | Z-30.6-72 |
Z:
14.06.2023 G: 14.06.2028 |
| Geschweißte Bauteile aus Baustahl und deren Ermüdungsfestigkeitskennwerte | Nordex Energy GmbH Langenhorner Chaussee 600 22419 Hamburg | Z-30.6-73 |
Z:
17.06.2025 G: 18.06.2030 |
| Stahlbauteile mit lastabtragenden Lötverbindungen | Modesta Industriemontagen GmbH Eichenhof 14 14959 Trebbin OT Lüdersdorf | Z-30.6-76 |
Z:
08.04.2020 V: 27.03.2025 G: 08.04.2030 |
| Konstruktionsdetails mit spezifischen Kerbfallkategorien in Stahltürmen | ENERCON GmbH Dreekamp 5 26605 Aurich | Z-30.6-78 |
Z:
23.02.2023 G: 21.12.2026 |