Bauprodukte Detail

Geschweißte und gelötete Metallbauteile

Die Bauprodukte in diesem Bereich sind Bauteile, die durch Verschweißen oder Verlöten von metallischen Werkstücken hergestellt werden. Die zugehörigen Bauarten sind bauliche Anlagen oder deren Teile, die aus diesen Bauteilen zusammengesetzt werden, ggf. ebenfalls durch Schweißen.

Der Nachweis kann sich sowohl auf den Schweiß- bzw. Lötprozess selbst (z.B. neuartige oder modifizierte Prozesse, Sonderanwendungen) als auch auf die Eignung eines Werkstoffs zum Schweißen oder Löten (z.B. Sonderstahl, besondere Oberfläche) beziehen. Außerdem fallen auch Zusatzwerkstoffe in diesen Produktbereich.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für tragende geschweißte Bauteile aus Stahl oder Aluminium ist mit EN 1090‑1 eine europäisch harmonisierte Produktnorm verfügbar.

Für nichttragende geschweißte oder gelötete Metallbauteile erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), sofern das hergestellte Produkt

  • nicht von einer harmonisierten Produktnorm erfasst ist und
  • von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweicht oder
  • es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Produkt gibt.

Für geschweißte und gelötete Metallbauteile, die nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Für Bauarten mit geschweißten und gelöteten Metallbauteilen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn deren Planung, Bemessung und Ausführung nicht abschließend technisch geregelt ist.

Beachten Sie hierzu die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).

Für Betriebe, die Schweißarbeiten ausführen, gelten generell besondere Eignungsanforderungen, vgl. MVV TB Teil A 1.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
PFEIFER Fundamentanker PGS/G Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen Z-30.6-15 Z: 23.07.2020
G: 23.07.2025
Schroeder RS-Schwerlastanker Friedrich Schroeder GmbH & Co. KG Hönnestraße 24 58809 Neuenrade Z-30.6-70 Z: 06.10.2021
G: 06.10.2026
PEIKKO® Muffenverbindung Typ Copra PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND Z-30.6-72 Z: 14.06.2023
G: 14.06.2028
Geschweißte Bauteile aus Baustahl und deren Ermüdungsfestigkeitskennwerte Nordex Energy GmbH Langenhorner Chaussee 600 22419 Hamburg Z-30.6-73 Z: 17.06.2020
G: 17.06.2025
Stahlbauteile mit lastabtragenden Lötverbindungen Modesta Industriemontagen GmbH Eichenhof 14 14959 Trebbin OT Lüdersdorf Z-30.6-76 Z: 08.04.2020
G: 08.04.2025
Konstruktionsdetails mit spezifischen Kerbfallkategorien in Stahltürmen ENERCON GmbH Dreekamp 5 26605 Aurich Z-30.6-78 Z: 23.02.2023
G: 21.12.2026