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Gesteinskörnungen

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Beton mit natürlicher, schwerer Gesteinskörnung "MagnaDense 2", "MagnaDense 8s" und "MagnaDense 20s" LKAB Minerals GmbH Am EUROPA-CENTER 1a 45145 Essen Z-3.41-2070 Z: 20.06.2024
G: 01.07.2029
Beton mit füllerreicher Gesteinskörnung "Jelsa 0/2w", "Jelsa 0/2 f10", "Jelsa 0/5" und "Jelsa 0/16" Mibau Deutschland GmbH Gewerbestraße 3 21781 Cadenberge Z-3.41-2195 Z: 04.10.2021
G: 04.10.2026