Bauprodukte Detail

Gipsplatten

Gipskartonplatten und Gipsfaserplatten werden im Holzbau als Beplankung von Wänden und Decken eingesetzt.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Gipskartonplatten sind durch die harmonisierte Produktnorm DIN EN 520 erfasst, Gipsfaserplatten durch die harmonisierten Produktnormen DIN EN 15283-1 und DIN EN 15283-2, Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung durch die harmonisierte Produktnorm DIN EN 14190.

In diesem Bereich stellt das DIBt Europäische Technische Bewertungen für Produkte aus, bei denen ergänzend zur jeweiligen harmonisierten Produktnorm weitere Wesentliche Merkmale bewertet werden sollen.

Für Bauarten mit Gipsplatten erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn es hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung keine abschließende technische Regel gibt.

EAD 070001-01-0504 Gypsum plasterboard for load bearing applications (18 Seiten ) Stand: August 2016; OJEU 2016/C 459/08; Gipsplatten für tragende Anwendungen; EOTA EAD 070002-00-0505 Glass fibre joint tape for gypsum plasterboards (13 Seiten ) Stand: November 2016; OJEU 2017/C 010/02; Glasfaser-Fugenband für Gipsplatten; EOTA

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Wände in Holztafelbauart unter Verwendung von fermacell Gipsfaserplatten nach ETA-03/0050 unter Erdbebenbeanspruchung James Hardie Europe GmbH Bennigsen-Platz 1 40474 Düsseldorf Z-9.1-434 Z: 13.09.2023
G: 13.09.2028
Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen unter Verwendung von "Knauf Integral Gipsfaserplatten GIFAboard 1100", "Knauf Integral Gipsfaserplatten GIFAboard 1500" und "Knauf Integral Gipsfaserplatten GIFAfloor" Knauf Integral KG Am Bahnhof 16 74589 Satteldorf Z-9.1-517 Z: 21.11.2022
G: 01.08.2027
Wand-, Decken- und Bodenkonstruktionen unter Verwendung von Siniat Nassraumplatten LaHydro 12,5 mm Etex Building Performance GmbH Geschäftsbereich Siniat Scheifenkamp 16 40878 Ratingen Z-9.1-745 Z: 13.06.2022
G: 23.06.2027
Gipsplatten der Industriegruppe Gipsplatten (IGG) im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. zur Verwendung als Teil von Wandtafeln unter seismischer Beanspruchung Industriegruppe Gipsplatten IGG im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Kochstraße 6-7 10969 Berlin Z-9.1-830 Z: 04.09.2023
G: 04.09.2028
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
fermacell Gipsfaserplatten - "fermacell Gipsfaser-Platte", "fermacell Vapor", fermacell Gipsfaser-Platte greenline" James Hardie Europe GmbH Bennigsen Platz 1 40474 Düsseldorf DEUTSCHLAND ETA-03/0050 14.12.2023
KNAUF Gipsfaserplatten Vidiwall und Vidiwall HI KNAUF Bulgaria EOOD Angelov Vrach 27 1618 SOFIA BULGARIEN ETA-07/0086 23.03.2018