Gipsplatten
Gipskartonplatten und Gipsfaserplatten werden im Holzbau als Beplankung von Wänden und Decken eingesetzt.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Gipskartonplatten sind durch die harmonisierte Produktnorm DIN EN 520 erfasst, Gipsfaserplatten durch die harmonisierten Produktnormen DIN EN 15283-1 und DIN EN 15283-2, Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung durch die harmonisierte Produktnorm DIN EN 14190.
In diesem Bereich stellt das DIBt Europäische Technische Bewertungen für Produkte aus, bei denen ergänzend zur jeweiligen harmonisierten Produktnorm weitere Wesentliche Merkmale bewertet werden sollen.
Für Bauarten mit Gipsplatten erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn es hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung keine abschließende technische Regel gibt.
Technische Regeln
Stand: August 2016; OJEU 2016/C 459/08; Gipsplatten für tragende Anwendungen; EOTA
EAD 070002-00-0505 Glass fibre joint tape for gypsum plasterboards (13 Seiten)Stand: November 2016; OJEU 2017/C 010/02; Glasfaser-Fugenband für Gipsplatten; EOTA
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. Musterbauordnung 2016 §§ 16a Abs.2 und 18 Abs. 2 und 4). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben:
- Name und Adresse des Antragstellers
- Beschreibung des Zulassungs- bzw. Regelungsgegenstands und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs
- Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung)
Tipp 1: Nutzen Sie unsere Antragsmuster (siehe unten). Sie berücksichtigen alle relevanten Daten.
Tipp 2: Achten Sie auf vollständige und korrekte Antragsunterlagen! Das erleichtert die Bearbeitung und beschleunigt das Verfahren.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeiner Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Das Antragsformular leitet den Antragsvorgang ein, im Rahmen dessen erstens zu prüfen ist, ob die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung möglich ist und - wenn ja - ob ein zutreffendes Europäisches Bewertungsdokument vorliegt, und zweitens ggf. die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt wird, die zur Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments ggf. erforderlich sind.
Die Vorschriften der EU-Bauproduktenverordnung allein reichen nicht aus, um ein Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung durchführen zu können. Die Verordnung sieht in Art. 26 Abs. 3 vor, dass im Rahmen eines Durchführungsrechtsakts das Format der Europäischen Technischen Bewertung von der Kommission festgelegt wird. Mit "Format" ist hier vor allem das Konzept der Bewertung gemeint, das sich in einer allgemeinen Festlegung der Inhalte eines solchen Dokuments niederschlägt. Die Kommision hat daher die Durchführungsverordnung 1062/2013 erlassen.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
- abZ/aBG
- ETA
Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bisVerwendung von fermacell Gipsfaserplatten nach ETA-03/0050 als Teil von Wandtafeln unter seismischer Beanspruchung Fermacell GmbH
Düsseldorfer Landstraße 395
47259 Duisburg
Z-9.1-434 Z: 15.10.2018
G: 19.09.2023Wand-, Decken und Bodenkonstruktionen unter Verwendung von Siniat Nassraumplatten LaHydro 12,5 mm Etex Building Performance GmbH
Geschäftsbereich Siniat
Scheifenkamp 16
40878 Ratingen
Z-9.1-745 Z: 03.09.2019
G: 22.06.2022Gipsplatten der Industriegruppe Gipsplatten (IGG) im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. zur Verwendung als Teil von Wandtafeln unter seismischer Beanspruchung Industriegruppe Gipsplatten IGG
im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Kochstraße 6-7
10969 Berlin
Z-9.1-830 Z: 12.09.2018
G: 12.09.2023Wand-, Decken und Bodenkonstruktionen unter Verwendung von Gipsvliesplatten Rigips "Glasroc X" Saint-Gobain Rigips GmbH
Schanzenstraße 84
40549 Düsseldorf
Z-9.1-889 Z: 29.05.2019
G: 22.06.2022Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am fermacell Gipsfaserplatten - "fermacell Gipsfaser-Platte", "fermacell Vapor", fermacell Gipsfaser-Platte greenline" James Hardie Europe GmbH
Bennigsen Platz 1
40474 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
ETA-03/0050 31.01.2020 KNAUF Gipsfaserplatten Vidiwall und Vidiwall HI KNAUF Bulgaria EOOD
Angelov Vrach 27
1618 SOFIA
BULGARIEN
ETA-07/0086 23.03.2018