Grenzwertgeber

Grenzwertgeber sind Sicherheitseinrichtungen im wasserrechtlichen Sinn, die im Zusammenwirken mit Abfüllsicherungen an Tankfahrzeugen rechtzeitig vor Erreichen des zulässigen Füllungsgrads im Behälter den Füllvorgang unterbrechen. Grenzwertgeber sind eine spezielle Form von Überfüllsicherungen. Sie werden insbesondere in Heizöl- und Kraftstofftanks eingebaut.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für Grenzwertgeber, die nicht in den Anwendungsbereich der harmonisierten Norm DIN EN 13616 fallen, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, i.d.R. in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung.

Durch die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen für diese Bauprodukte und Bauarten wird die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Schwimmerschalter und Druckwächter, eingebaut in die Steuerkette eines Grenzwertgebers, als Sicherheitseinrichtungen für Lagertanks

    Afriso-Euro-Index GmbH

    Lindenstraße 20

    74363 Güglingen

    Z-65.17-182 Z: 01.07.2020
    G: 15.08.2023
    Drucküberwachungs-Sicherheitssystem Typ "F-Stop® GWG-DEV" und Überfüll-Sicherheitssystem Typ "F-Stop® GWG-FSS" sowie Kombination Drucküberwachungs-Überfüll-Sicherheitssystem Typ "F-Stop® GWG-FSS-DEV" als Sicherheitseinrichtungen in Lagertanks

    GOK Regler- und Armaturen-

    Gesellschaft mbH & Co. KG

    Obernbreiter Straße 2-18

    97340 Marktbreit

    Z-65.17-495 Z: 21.09.2022
    G: 20.10.2027

Holger Eggert
Referatsleitung – Behälter, Rohre und Sicherheitseinrichtungen für wassergefährdende Stoffe

Tel.: +49 30 78730-324
E-Mail: hee(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung