Holzschutzmittel

Holzschutzmittel mit vorbeugender Wirkung werden eingesetzt, um einen Befall von Holz und Holzwerkstoffen durch Insekten, Pilze und andere Holz zerstörende Organismen zu verhindern.

Holzschutzmittel mit bekämpfender Wirkung werden eingesetzt, um einen Befall des Holzes durch zerstörende Pilze und Insekten zu bekämpfen, einschließlich der Behandlung von Mauerwerk gegen den Echten Hausschwamm.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt Bescheide für Holzschutzmittel ohne biozide Wirkstoffe, für die es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.

Für Holzschutzmittel mit bioziden Wirkstoffen liegt die Zuständigkeit bei der BAuA

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Holzschutzmittel impralit-KDS

    RÜTGERS Organics GmbH

    Oppauer Straße 43

    68305 Mannheim

    Z-58.1-1685 Z: 11.05.2018
    G: 11.05.2023
    Schutzmittel "Koratect MSOB" für bauliche Bekämpfungsmaßnahmen zur Verhinderung des Überwachsens von "Echtem Hausschwamm" von Mauerwerk auf Holz

    Kurt Obermeier GmbH & Co. KG

    Berghäuser Straße 70

    57319 Bad Berleburg

    Z-9.1-894 Z: 24.01.2020
    G: 24.01.2025

Anja Dewitt
Referatsleitung – Holzbau

Tel.: +49 30 78730-317
E-Mail: adw(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung