Bauprodukte Detail

Holzschutzmittel

Holzschutzmittel mit vorbeugender Wirkung werden eingesetzt, um einen Befall von Holz und Holzwerkstoffen durch Insekten, Pilze und andere Holz zerstörende Organismen zu verhindern.

Holzschutzmittel mit bekämpfender Wirkung werden eingesetzt, um einen Befall des Holzes durch zerstörende Pilze und Insekten zu bekämpfen, einschließlich der Behandlung von Mauerwerk gegen den Echten Hausschwamm.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt Bescheide für Holzschutzmittel ohne biozide Wirkstoffe, für die es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.

Für Holzschutzmittel mit bioziden Wirkstoffen liegt die Zuständigkeit bei der BAuA

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Schutzmittel "Koratect MSOB" für bauliche Bekämpfungsmaßnahmen zur Verhinderung des Überwachsens von "Echtem Hausschwamm" von Mauerwerk auf Holz Kurt Obermeier GmbH & Co. KG Berghäuser Straße 70 57319 Bad Berleburg Z-9.1-894 Z: 24.01.2020
G: 24.01.2025