Holzschutzmittel
Holzschutzmittel mit vorbeugender Wirkung werden eingesetzt, um einen Befall von Holz und Holzwerkstoffen durch Insekten, Pilze und andere Holz zerstörende Organismen zu verhindern.
Holzschutzmittel mit bekämpfender Wirkung werden eingesetzt, um einen Befall des Holzes durch zerstörende Pilze und Insekten zu bekämpfen, einschließlich der Behandlung von Mauerwerk gegen den Echten Hausschwamm.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt Bescheide für Holzschutzmittel ohne biozide Wirkstoffe, für die es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Für Holzschutzmittel mit bioziden Wirkstoffen liegt die Zuständigkeit bei der BAuA
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Schutzmittel "Koratect MSOB" für bauliche Bekämpfungsmaßnahmen zur Verhinderung des Überwachsens von "Echtem Hausschwamm" von Mauerwerk auf Holz | Kurt Obermeier GmbH Berghäuser Straße 70 57319 Bad Berleburg | Z-9.1-894 |
Z:
15.01.2025 G: 15.01.2030 |