Holzschutzmittel
Holzschutzmittel mit vorbeugender Wirkung werden eingesetzt, um einen Befall von Holz und Holzwerkstoffen durch Insekten, Pilze und andere Holz zerstörende Organismen zu verhindern.
Holzschutzmittel mit bekämpfender Wirkung werden eingesetzt, um einen Befall des Holzes durch zerstörende Pilze und Insekten zu bekämpfen, einschließlich der Behandlung von Mauerwerk gegen den Echten Hausschwamm.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt Bescheide für Holzschutzmittel ohne biozide Wirkstoffe, für die es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Für Holzschutzmittel mit bioziden Wirkstoffen liegt die Zuständigkeit bei der BAuA
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
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Schutzmittel "Koratect MSOB" für bauliche Bekämpfungsmaßnahmen zur Verhinderung des Überwachsens von "Echtem Hausschwamm" von Mauerwerk auf Holz | Kurt Obermeier GmbH Berghäuser Straße 70 57319 Bad Berleburg | Z-9.1-894 |
Z:
15.01.2025 G: 15.01.2030 |